Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16. März 2022 in Kraft treten. Alle Beschäftigten müssen demnach bis spätestens 15. März 2022 einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland RND an diesem Freitag und beruft sich auf Informationen aus "Kreisen der Ampel-Parteien".
Diese Regelung gelte für alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar 2022 ihre Beschäftigung neu aufnehmen. Wer seine berufliche Tätigkeit nach Mitte März starte, benötige einen entsprechenden Impfnachweis.
Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, hieß es laut RND aus Koalitionskreisen. Ausgenommen von der Pflicht seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ob auch eine Auffrischungsimpfung für vollständig Geimpfte vorgesehen sei, war offenbar noch unklar.
Ohne Nachweis keine Beschäftigung
Ohne Nachweis dürfe die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung werde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet.
Mit der Gesetzesänderung sollen insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit Corona geschützt werden. V. a. in Pflegeheimen war es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen gekommen.
Der Gesetzentwurf zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" solle bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Bund und Länder hatten sich am Donnerstag auf eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen geeinigt.
Impfpflicht für Gesundheitsberufe – eine kleine Chronologie
Seit gut einem Jahr wird heftig um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht bzw. eine Impfpflicht für Personen und Berufsgruppen diskutiert, die Umgang mit vulnerablen Personen haben.
- Bereits im Januar hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine Impfpflicht für Pflegefachpersonen ins Spiel gebracht. Dafür hatte sich auch die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaften ausgesprochen.
- Pflegeverbände lehnten eine Impflicht ab, appellierten jedoch an Pflegefachpersonen, sich immunisieren zu lassen.
- Im April forderten Nürnberger Wissenschaftler eine Impfpflicht für die Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen.
- Im August schloss sich z. B. die Evangelische Heimstiftung einer solchen Forderung an, später auch Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt.
- Die Debatte um eine mögliche Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen sorgte innerhalb der Profession Pflege für Kontroversen.
- Im November nahm die Diskussion Fahrt auf. Zunächst drängten die Länder auf eine verpflichtende Corona-Impfung für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von mobilen Pflegediensten.
- Der Deutsche Pflegerat sprach sich für eine einheitliche gesetzliche Regelung aus.
- Das Bundesgesundheitsministerium legte schließlich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer entsprechenden Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vor.
- Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte kurz darauf an, die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht solle bis Weihnachten umgesetzt werden.