Trotz heftiger Kritik aus der Pflege- und Gesundheitsbranche hält die Bundesregierung am Vetorecht des Finanzministeriums in Fragen der Pflegepersonalbemessung fest – so wie im Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) Mitte September beschlossen.
Begrenzte Handlungsspielräume im Bundeshaushalt
Angesichts der steigenden Bedeutung der Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und begrenzter Handlungsspielräume im Bundeshaushalt erfolge die Einbindung des Bundesfinanzministeriums, verteidigte sich die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Die Eingriffsmöglichkeiten des zuständigen Ministers Christian Lindner (FDP) seien auf die Verordnung zur Festlegung von Vorgaben zur Personalbedarfsermittlung und zur Festlegung der Personalbesetzung in der Pflege im Krankenhaus begrenzt, heißt es in der Antwort weiter.
Regierung hält sich Hintertür auf
Allerdings: Eine Mitsprache etwa bei den geplanten Gesundheitskiosken oder der Krankenhausfinanzierungsreform schloss die Regierung in ihrer Antwort nicht gänzlich aus:
"Ob bei weiteren Verordnungsermächtigungen weitergehende Beteiligungsrechte anderer Ressorts vorzusehen sind, ist eine Einzelfallentscheidung, die vom konkreten Regelungsvorhaben abhängt."
Unverständis aus der Pflege bleibt
Führende Pflegeverbände und auch Interessensvertretungen mehrerer Krankenhäuser hatten führzeitig die Klausel als "nicht akzeptabel" und "gänzlich falsches Signal" kritisiert.
In der ersten Lesung zum KHPflEG in der Vorwoche wiederholte die Profession Pflege ihr Unverständnis mit Nachdruck.