Am Mittwoch hat das Regierungskabinett den überarbeiteten Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Das darin vorgesehene Vetorecht des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) in Fragen der Pflegepersonalbemessung kommt nicht gut an – weder in der Profession Pflege noch der übrigen Gesundheitsbranche. Ganz im Gegenteil: Als "nicht akzeptabel", "gänzlich falsches Signal" und "fatales Zeichen für das Pflegepersonal" bewerten die Akteurinnen und Akteure den betreffenden Passus im KHPflEG. Die Pflegepersonalbedarfsbemessung werde ad absurdum geführt.
DPR: Fahrplan zum Personalaufbau in der Pflege fehlt mehr denn je
Der Gesetzentwurf führe die Prinzipien einer sachgerechten Personalbemessung hinters Licht, kritisierte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, am Mittwoch. Zur verbindlichen Bemessung des Pflegepersonals im Krankenhaus sollte laut Koalitionsvertrag die PPR 2.0 kurzfristig eingeführt werden. Der jetzige Entwurf nehme dies jedoch völlig unzureichend auf. Die Chance auf eine echte Perspektive für die Profession Pflege werde damit verspielt.
"Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass das gesamte Personalbemessungsverfahren verpufft."
Vogler habe "enorme Zweifel" daran, "ob das Bundesgesundheitsministerium tatsächlich noch die Fäden und damit die Verantwortung" für die Personalbemessung in der Hand halte. Lindners Einbezug in dieser Sache sei "nicht akzeptabel". Es müsse um Entlastung der Profession und die Sicherung der Versorgung gehen und nicht um die Finanzen. Die Profession Pflege benötige klare Entscheidungen für bessere Arbeitsbedingungen und das "unbedingte Vertrauen darauf, dass diese auch umgesetzt werden". Mehr als je zuvor fehle jedoch ein Fahrplan zum Personalaufbau und damit zur Sicherung der Patientenversorgung, die eine Staatsaufgabe sei.
DBfK: Weiterer Affront gegen beruflich Pflegende
Statt nachzubessern, habe Lauterbach den Entwurf weiter geschwächt, bemängelte die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, am Donnerstag. Sie fürchte, dass Verbesserungen für professionell Pflegende "dem Totschlagargument Geldmangel" zum Opfer fallen. Das sei ein "weiterer Affront gegen die beruflich Pflegenden". Eine weitere Verschärfung des Personalmangels nehme Lauterbach billigend in Kauf.
"Der Ernst der Lage scheint immer noch nicht angekommen zu sein: Zu wenig Personal heißt, dass Menschen gefährdet sind, weil Wichtiges nicht gemacht werden kann, Vitalwerte und Medikationen nicht ausreichend überwacht werden können, Überlastung zu Fehlern und weiteren Komplikationen wie Druckgeschwüren führt. Dass eine pflegerische Versorgung mit Würde als erstes unter den Tisch fällt, muss dabei auch allen klar sein."
Mai: Mitbestimmung Lindners ist ein absolutes No-Go
Auch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hält die Eingriffsmöglichkeiten des Bundesfinanzministers bei der Bestimmung von Pflegebedarf, Zahl der einzusetzenden Pflegefachpersonen und Zusammensetzung des Pflegepersonals im Krankenhaus für "gefährlich für die pflegerische Versorgung". Lindners Mitbestimmung sei ein "absolutes No-Go". Die Situation auf den Stationen in wirtschaftlich schwierigen Situationen verschärfe sich noch weiter, wenn Pflege nicht am Bedarf, sondern je nach Haushaltslage entschieden werde.
Pflegekammerpräsident Markus Mai forderte:
"Am besten streichen Sie den Passus ganz aus Ihrem Gesetzentwurf."
Die Regelung dürfe so nicht in Kraft treten.
"Dann sollten wir lieber ganz die Finger von der PPR lassen."
Für die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) handelt es sich um einen "beispiellosen Tabubruch in der Krankenhausfinanzierung". Das Schlimmste sei zu befürchten: eine "völlige Wirkungslosigkeit des Bemessungsverfahrens". In einem Positionspapier der VdPB äußert diese, ähnlich wie Vogler, "erhebliche Zweifel am Willen und der Fachkompetenz" des Bundesgesundheitsministeriums.
Kassen pochen auf PePiK
Der GKV-Spitzenverband warnte am Mittwoch:
"Dass der Bundesfinanzminister über den Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus mitentscheiden darf, birgt die Gefahr, dass zukünftig bei einer angespannten Haushaltslage beim Personalbedarf der Rotstift angesetzt wird."
Die geplante PPR 2.0 werde – ob mit oder ohne Finanzvorbehalt – die Ziele einer vollständigen, einheitlichen und digitalen Pflegepersonalbemessung auf Grundlage von Pflegediagnosen und Pflegeleistungen nicht erfüllen. Modern und nachhaltig die Pflege zu stärken, sei nur möglich mittels "Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus", kurz PePiK.
Umfassende Krankenhausstrukturreform nötig
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) spricht von einem "fatalen Zeichen für das Pflegepersonal". Eine Pflege nach Kassenlage sei ein Angriff auf das Solidarsystem. Die Menschen müssten auf eine Pflege vertrauen können, die sich nach ihrem Bedarf und nicht am guten Willen eines Finanzministers ausrichte.
kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin betonte:
"Nur eine bedarfsgerechte Personalausstattung entlastet das Pflegepersonal und sorgt für mehr Patientensicherheit."
Die Pflegepersonalbedarfsbemessung werde "ad absurdum" geführt, schloss sich der Verband der Universitätsklinika Deutschlands an. Deren erster Vorsitzender Jens Scholz sagte:
"Wir müssen ganzheitlich denken und Strukturen verändern."
Eine umfassende Krankenhausstrukturreform sei die "einzige Lösung".
Lauterbach bleibt entspannt
Gesundheitsminister Lauterbach findet das Vetorecht des Finanzministers nicht so prekär. Schließlich müsse er sich bei Investitionen aus dem Bundeshaushalt sowieso mit Lindner abstimmen.
Die Erprobungsphase für die PPR 2.0 soll im Januar 2023 in ausgewählten Kliniken starten. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert werden.