Deutscher Pflegerat (DPR), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und AOK-Bundesverband haben deutliche Kritik geäußert am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG).
"Wesentliche Vorschläge" der Pflegeberufsverbände nicht berücksichtigt
"Völlig unzureichend" übernommen sei etwa die Intention des Koalitionsvertrags, die Arbeitsbedingungen in der Pflege schnell und spürbar zu verbessern. Zudem seien "wesentliche Vorschläge" der Pflegeberufsverbände nicht berücksichtigt.
V. a. in 5 Punkten forderte der DPR am Mittwoch "erhebliche Nachbesserungen":
- PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 direkt benennen
- Intensivstationen berücksichtigen
- Keine Ausnahmen für Krankenhäuser von der Pflicht zur Anwendung
- sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung regeln
- Klärung, ob der Pflegebedarf Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein wird, wie dies ursprünglich die Intention der PPR 2.0 war.
DPR lehnt "Alibi-Instrument" zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus ab
DPR-Präsidentin Christine Vogler fragte provokant, ob mit dem vorgelegten Entwurf die Profession Pflege hinters Licht geführt werden solle.
"Aber die professionell Pflegenden lassen sich nicht täuschen. Der Deutsche Pflegerat wird mit seinen Mitgliedsverbänden kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus unterstützen."
Die DKG griff bereits vergangenen Freitag ähnliche Kritikpunkte auf: Dass PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 nur indirekt benannt sowie Intensivstationen unbeachtet blieben, führe zu einem Flickenteppich an Regelungen – auch weil Pflegepersonaluntergrenzen und Personalquotienten bestehen blieben und Krankenhäuser, die Personalvorgaben tarifvertraglich vereinbart haben, von den Vorgaben ausgenommen werden könnten.
DKG befürchtet mehr Bürokratie in Kliniken
Das Nebeneinander von verschiedenen Dokumentations- und Sanktionsregelungen könne zu weiter verschärfter Bürokratie in den Krankenhäusern führen.
Auch fehlt der DKG ihre Forderung, dass alle Kliniken, die eine Personalausstattung von mind. 80 % des Niveaus der PPR 2.0 bereits erfüllen, von den Pflegepersonaluntergrenzen freigestellt werden.
Mit Bedauern nahm die DKG zudem fehlende Angaben zum vorgesehenen Qualifikationsmix zur Kenntnis.
AOK-Bundesverband: "gravierende Webfehler"
Für den AOK-Bundesverband verspricht der Referentenentwurf des KHPflEG weder mehr Effizienz noch Qualität. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann sprach sogar von "gravierenden Webfehlern".
PPR 2.0 sei bisher als Übergangslösung gedacht gewesen, solle aber nun unbefristet aufgebaut werden. Statt sich auf ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Instrument zu konzentrieren, würden nun unnötige Parallelstrukturen geschaffen.
"Das bindet Ressourcen, kostet Geld und trägt nicht dazu bei, die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern."
Reimann warnte in der Vorwoche zudem vor Mehrausgaben "in unkalkulierbarer Höhe".