Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und sein Regionalverband DBfK Nordwest haben vor der bundesweiten Einführung einer "stark verkürzten Pflegefachassistenzausbildung nach niedersächsischem Vorbild" gewarnt.
Der aktuell vorliegende Referentenentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz ermögliche umfangreiche Anrechnungen beruflicher Vorerfahrungen, die zu "drastischen Ausbildungsverkürzungen und damit Qualitätseinbußen" führen können. Dies sei in Niedersachsen bereits Realität.
DBfK: Referentenentwurf überarbeiten
Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die Pflegefachassistenzausbildung bei entsprechenden Vorerfahrungen auf lediglich 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung reduziert werden kann. Diese Regelung gefährde nach Einschätzung des DBfK nachhaltig die Versorgungsqualität.
Fachlich sei es aus Sicht des Verbands nicht vertretbar, die bestehende Lücke an Pflegefachpersonen im Bereich der stationären Pflege durch den Einsatz von Pflegeassistenzpersonal zu schließen - so das Ziel des Bundesgesetzes -, das in verkürzter oder gar ohne Ausbildung künftig auch medizinische Behandlungspflege übernehmen soll.
Der DBfK fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und die Festlegung verbindlicher, qualitätssichernder Mindeststandards:
- verbindliche Ausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
- eindeutige Definition der Kompetenzen und Aufgabenbereiche von Pflegefachassistenzpersonen
- keine Ausbildungsverkürzungen allein aufgrund von Berufserfahrung, sondern Kompetenzentwicklung durch fundierte Theorie und Praxis
- Integration allgemeinbildender Inhalte zur Sicherstellung einer echten Bildungsdurchlässigkeit und Anschlussfähigkeit an die Pflegefachausbildung