Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus vorgelegt. Laut Entwurf, der BibliomedPflege vorliegt, sollen per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrats Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs und zur Festlegung der Personalbesetzung in Krankenhäusern erfolgen.
Rechtsverordnung soll Vorgaben zum Pflegepersonalbedarf regeln
Damit wird die von Deutscher Krankenhausgesellschaft, Deutschem Pflegerat und Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0 als Interimsinstrument eingeführt.
Bis spätestens 30. November 2023 soll die Rechtsverordnung vorliegen, damit die Krankenhäuser die darin festgelegten Vorgaben – wie schon in den Eckpunkten Anfang Juli formuliert – zum 1. Januar 2024 umsetzen können.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu:
"Die Festlegung der Erfüllungsgrade soll sich an realisierbaren Werten orientieren und die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte berücksichtigen."
Zur Vorbereitung der Rechtsverordnung will das BMG bis 31. Januar 2023 eine "fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige" mit einer mind. 3-monatigen Erprobung der Grundlagen der in der Verordnung festzulegenden Vorgaben beauftragen.
Auch Qualifikation das Pflegepersonal wird geregelt
Die oder der Auftragnehmende soll dem Ministerium bis spätestens 31. August 2023 einen Abschlussbericht über die Ergebnisse der Erprobungsphase vorlegen.
In der Verordnung soll auch geregelt werden, welche Qualifikation das Pflegepersonal zur Erfüllung der Sollbesetzung haben muss.
Das System soll für die Pflege von Erwachsenen und Kindern gelten, allerdings nicht auf Intensivstationen.