Ganz oben auf der Agenda von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) steht die Reform des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), heißt es aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Auch die von der Vorgängerregierung begonnenen Pflegegesetze sollen zügig in das Gesetzgebungsverfahren gehen.
Klinikreform: Warken will Fristen verlängern, aber Reformkurs beibehalten
Ein Referentenentwurf zur Reform der Krankenhausreform wird noch vor der Sommerpause erwartet, der Gesetzgebungsprozess könnte im September starten. Ziel der Ministerin ist es, vor allem Fristen zu verlängern – am grundsätzlichen Kurs der Reform soll sich jedoch nichts ändern. Parallel dazu müssen sich Bund und Länder noch auf eine Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen und den Mindestvorhaltezahlen einigen. Beide Regelungen sind zentrale Voraussetzungen für den künftigen Marktzugang der Kliniken.
In der kommenden Woche tagt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), dort könnten bereits erste Gespräche zur Reformfortschreibung stattfinden.
Pflegegesetze sollen trotz Änderungsbedarf zügig kommen
Auch beim Pflegekompetenzgesetz und dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz, die von der Vorgängerregierung formuliert sind, gibt es noch Änderungsbedarf. Beide sollen aber schnell in den Gesetzgebungsprozess gehen. Die Reform der Notfallversorgung dürfte derweil erst nach der Sommerpause kommen.