Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf zur sechsten Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) vorgelegt. Anlass ist die Einführung des neuen aG-DRG-Systems ab 2025. Die Überarbeitung ist laut BMG eine rein technische Fortschreibung: Die bestehenden Personalvorgaben und die Zahl der pflegesensitiven Bereiche bleiben unverändert.
Pflegesensitiv sind weiterhin Krankenhausbereiche, in denen mindestens 40 Prozent der Fälle bestimmten Indikatoren-DRGs zugeordnet sind. Dazu zählen unter anderem Fachgebiete wie Geriatrie, Innere Medizin, Unfallchirurgie, Kardiologie und Neurologie. Um die jährliche Berechnung zu ermöglichen, wird die Anlage zu § 3 Absatz 1 PpUGV angepasst. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) muss die entsprechenden Daten bis zum 15. November 2025 bereitstellen.
Laut Entwurf entstehen weder zusätzliche Bürokratie noch Mehrkosten. Inhaltliche Änderungen an den bestehenden Untergrenzen sind nicht vorgesehen.