Das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg spricht sich gegen die geplante Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) aus. Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) legen fest, wie viele examinierte Pflegefachpersonen mindestens auf bestimmten Krankenhausstationen eingesetzt werden müssen – etwa in der Intensivpflege, Geriatrie oder Unfallchirurgie. Sie gelten seit 2019 und sollen Patientensicherheit und Arbeitsbedingungen verbessern. Diese Mindestvorgaben für Pflegepersonal müssten erhalten bleiben, plädierte das Ministerium in der Vorwoche.
Im aktuellen Referentenentwurf zum KHAG ist vorgesehen, diese Vorgaben nicht mehr als Kriterium in der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Als Begründung werden Bürokratieabbau, der Abbau von Doppelregelungen und Zweifel an der Wirksamkeit genannt.
Kritik an Reformplänen
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) hat vor negativen Folgen gewarnt: "Diese Untergrenzen helfen, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt werden und Pflegekräfte nicht überlastet sind. Sie einfach aus der Krankenhausplanung zu streichen, ohne eine gute Alternative zu haben, wäre ein Fehler. Wir müssen Bürokratie abbauen – aber nicht auf Kosten von Sicherheit und Qualität."
Das Ministerium betont, dass unnötige Bürokratie auch ohne Abschaffung der Untergrenzen reduziert werden könne – etwa durch digitale Nachweise und vereinfachte Regelungen.
Die Pflegepersonaluntergrenzen seien ein bewährtes Instrument zur Sicherung der Versorgungsqualität und sollten erst dann entfallen, wenn gleichwertige oder bessere Steuerungsmechanismen flächendeckend etabliert seien.
Pflegeverbände teilen die Bedenken
Auch der Deutsche Pflegerat hatte sich zuletzt kritisch zum Referentenentwurf geäußert und vor einem Rückfall in überholte Versorgungsstrukturen gewarnt. Die Pflegepersonaluntergrenzen gälten derzeit als einzig verbindliche Leitplanke für pflegerische Mindeststandards im Krankenhaus.