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Krankenhausreform

DBfK kritisiert KHAG scharf

Der DBfK warnt: KHAG verfehlt Reformziele – Pflegequalität bleibt außen vor, Primärversorgung ist unzureichend berücksichtigt.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat das vom Bundeskabinett verabschiedete Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) scharf kritisiert. In einer Pressemitteilung von Mittwoch schreibt der DBfK, das Gesetz sei eine vertane Chance, die Gesundheitsversorgung grundlegend zu reformieren. Anstelle einer sektorenübergreifenden, qualitätsorientierten und interprofessionellen Gesundheitsversorgung werde erneut das teure Krankenhaussystem in den Mittelpunkt gestellt – trotz geplanter Reduzierung der Klinikstandorte.

DBfK warnt vor Stückwerk ohne Primärversorgung

"Ohne eine flankierende Reform der Primärversorgung mit struktureller Einbindung pflegerischer Expertise bleibt das Stückwerk", warnte DBfK-Präsidentin Vera Lux. Statt früher anzusetzen, um Krankenhausaufenthalte zu vermindern oder bestenfalls zu vermeiden, werde das bestehende Krankenhaussystem gestärkt.

Der Verband kritisierte ferner, dass Pflegequalität innerhalb der Krankenhausreform keine Rolle spielt und Pflege weiterhin primär als Kostenfaktor betrachtet wird. Dabei sei sie kein "optionaler Luxus, sondern die Grundlage" sicherer Patientenversorgung.

Statt das Pflegebudget infrage zu stellen, plädiert der DBfK für eine Reformierung und deutlichere Abgrenzung pflegerischer Tätigkeiten unter Sicherstellung der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten.

Wegfall der Pflegepersonaluntergrenzen – Risiko für Patientensicherheit

Besonders problematisch ist aus Sicht des DBfK die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen. Damit entfalle die bisherige rote Linie für eine Mindestbesetzung. Auch dies gehe eindeutig zulasten der Pflegequalität. "Wenn wir nicht alles tun, um wenigstens den derzeitigen Status quo aufrechtzuerhalten, gefährden wir die pflegerische Versorgung der Bevölkerung", so Lux. Studien zeigten, "dass bei zu wenig Pflegepersonal Komplikationsraten, Verweildauer und sogar die Mortalität steigen".

Forderungen des DBfK

Deshalb fordert der DBfK, Pflegequalität als verbindliches Kriterium in den Leistungsgruppen der Krankenhäuser zu verankern und pflegefachliche Perspektiven stärker in die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen einzubeziehen. Gerade dort – ebenso wie in der Primärversorgung – sieht der Verband Chancen für neue Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN). Damit diese ihre Kompetenzen voll ausschöpfen können, müsse die Heilkundeausübung dringend gesetzlich geregelt werden. Wenigstens dieses Potenzial dürfe nicht ungenutzt bleiben, so der DBfK.

Die Krankenhausreform habe unmittelbare Auswirkungen auf die ambulante Versorgung, sagte Lux weiter. Reformen müssten deshalb sektorenübergreifend gedacht werden. "Es nutzt nichts, Regelungen für den Krankenhaussektor zu treffen, die Konsequenzen für den nachversorgenden Sektor aber außer Acht zu lassen. Was wir brauchen, ist eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung und keine Problemverlagerung – aber genau das geschieht mit dem KHAG."

Die Kernforderungen des DBfK:

  • Primärversorgung: flankierend reformieren und pflegerische Expertise strukturell verankern
  • Pflegequalität: verbindlich in den Leistungsgruppen festschreiben
  • Refinanzierung: Pflegepersonalkosten über ein Drei-Säulen-System aus Rest-DRGs, Vorhaltevergütung und reformiertem Pflegebudget absichern
  • Sektorenübergreifende Versorgung: pflegefachliche Perspektiven einbeziehen und neue Rollen für APN und CHN schaffen
  • APN-Gesetz: dringend verabschieden und Heilkundeausübung gesetzlich und haftungsrechtlich regeln

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