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Pflegepersonaluntergrenzen vor dem Aus

Deutscher Pflegerat warnt vor Qualitätsverlust in Kliniken

Der Deutsche Pflegerat kritisiert die geplante Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen aus der Krankenhausreform. Die Maßnahme gefährde Patientensicherheit und Pflegequalität.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat vor einer gravierenden Verschlechterung der pflegerischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern gewarnt. Hintergrund ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), der vorsieht, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) als Qualitätskriterium bei der Festlegung von Leistungsgruppen vollständig zu streichen. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des DPR hervor.

Die Pflegepersonaluntergrenzen gelten bislang als einziges verbindliches Instrument zur Sicherung pflegerischer Mindeststandards im Krankenhaus. Ihre Entfernung aus der Leistungsgruppensystematik würde laut DPR bedeuten, dass Pflegequalität künftig nicht mehr als planungsrelevantes Kriterium berücksichtigt wird. "Wenn Pflegequalität aus den Leistungsgruppen verschwindet, wird sie zur Nebensache. Das können wir nicht hinnehmen", sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Dienstag.

Pflegepersonaluntergrenzen sollen aus Leistungsgruppen fallen

Zwar bleibe die PpUGV formal bestehen, sie solle jedoch nicht mehr mit den Leistungsgruppen verknüpft werden. Damit entfalle ihre Funktion als Steuerungsinstrument in der Krankenhausplanung. Der DPR sieht darin einen Rückschritt: "Wenn sie fällt, bleibt keine einzige pflegespezifische Anforderung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mehr übrig. Das ist ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten", so Vogler.

Die Pflegepersonaluntergrenzen seien kein Idealbild, aber derzeit der letzte Schutz gegen pflegerische Unterbesetzung. Bis zur verbindlichen Einführung der Personalbemessung nach PPR 2.0 müsse die PpUGV erhalten bleiben. "Solange es keine gesetzlich verpflichtenden Erfüllungsgrade im Sinne der PPR 2.0 gibt, ist die PpUGV die rote Linie", betonte Vogler.

DPR fordert Nachbesserung des Gesetzesentwurfs

Die Bundesregierung begründe die geplante Streichung mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Der DPR hält diese Argumentation für gefährlich. "Bürokratie ist nicht grundsätzlich schlecht. Sie ist dort notwendig, wo sie Leben schützt", stellte Vogler klar. "Wer Kontrolle abschafft, ohne klare Vorgaben zu verankern, senkt nicht den Aufwand, sondern die Qualität."

Der DPR fordert daher eine Korrektur des Referentenentwurfs. Die Pflegepersonaluntergrenzen seien als verbindliches Qualitätsmerkmal in die Leistungsgruppensystematik zu integrieren. Eine Krankenhausstrukturreform, die die Personalausstattung der Pflege ausklammert, gefährde die Versorgung im Kern. "Wer Qualität sichern will, muss Pflege integrieren und diese nicht aus dem System herausdefinieren", so Vogler.

Der DPR signalisierte Gesprächsbereitschaft und bietet an, gemeinsam mit der Politik tragfähige Lösungen auf Basis der PPR 2.0 zu erarbeiten. Ziel sei eine klare und verbindliche Integration pflegerischer Standards in die Krankenhausplanung.

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