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Krankenhausfinanzierung

Pflegebudget: Streit um Reform verschärft sich

Die Reform des Pflegebudgets bleibt umstritten. Kliniken, Kassen und Gewerkschaft ringen um Ausrichtung, Personalvorgaben und Finanzierung. Der Bundestag entscheidet nächste Woche über das KHAG.

Kurz vor der Bundestagsentscheidung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) spitzt sich der Streit um das Pflegebudget zu. Die Regierungskoalition hat 46 Änderungsanträge vorgelegt, die unter anderem eine Präzisierung des Pflegebudgets und die Verknüpfung von Leistungsgruppen mit Personalvorgaben betreffen. Gleichzeitig kritisieren Krankenhäuser und Krankenkassen die geplanten Änderungen scharf, wohingegen Gewerkschaft Verdi und Pflegekammer Rheinland-Pfalz zentrale Punkte ausdrücklich unterstützen.

Koalition will Abgrenzung beim Pflegebudget schärfen

Nach den Änderungsanträgen sollen pflegefremde Tätigkeiten – etwa hauswirtschaftliche, logistische oder administrative Aufgaben – künftig nicht mehr über das Pflegebudget finanzierbar sein. Zudem sollen Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Qualitätskriterium bei der Vergabe von Leistungsgruppen eine größere Rolle spielen – eine KHAG‑Regelung zu Qualitätsvorgaben und kein Bestandteil des Pflegebudgets. Diese Punkte greifen die Kritik der Krankenkassen auf, die seit Monaten auf Fehlanreize und eine zu weit gefasste Budgetdefinition verweisen.

Kliniken warnen vor neuen Abgrenzungsproblemen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die Verschärfung der Regeln ab. Vorstandschef Gerald Gaß spricht von "höchst problematischen Eingriffen", die neue Abgrenzungs- und Dokumentationspflichten schafften. Die Kritik, Kliniken würden systematisch pflegefremde Tätigkeiten im Pflegebudget abrechnen, sei nicht belegt.

Die DKG warnt außerdem vor zusätzlichen Sanktionsrisiken durch die geplante Verknüpfung der Leistungsgruppen mit den PpUG. Die Mindestvorgaben seien bereits heute schwer zu erfüllen. 

Die Debatte um das Pflegebudget

Krankenkassen fordern Systemwechsel

Der BKK-Dachverband hält die Änderungen für unzureichend und bezeichnet sie als "kosmetisch". Vorständin Anne‑Kathrin Klemm fordert eine grundlegende Neuausrichtung des Pflegebudgets, darunter:

  • eine Deckelung der Ausgabendynamik, gekoppelt an die GKV‑Einnahmen
  • verbindliche Personalsteuerung und klare Refinanzierungsgrenzen
  • eine Abschaffung pauschaler Regelungen, etwa pflegeentlastender Maßnahmen
  • eine stärkere Qualitätsorientierung der Finanzierung

Nach Jahren steigender Pflegepersonalkosten und sinkender Fallzahlen sei eine strukturelle Lösung notwendig, so Klemm.

Verdi unterstützt klare Personalvorgaben

Die Gewerkschaft Verdi bewertet zentrale Punkte des Reformpakets dagegen positiv. Die Verknüpfung der Leistungsgruppen mit Personalvorgaben und PpUG sei "völlig richtig", erklärte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Eine angemessene Personalausstattung sei entscheidend für die Versorgungsqualität; Forschung zeige, dass Unterbesetzung das Risiko von Komplikationen und Sterblichkeit erhöht.

Laut Verdi werden die Mindestvorgaben in etwa 15 Prozent aller Schichten unterschritten. Die geplanten Regelungen könnten die Einhaltung der PpUG stärken und damit Patientensicherheit sowie Arbeitsbedingungen verbessern.

Auch die Klarstellung zum Pflegebudget begrüßt die Gewerkschaft: Pflegefachpersonen sollten nicht mit pflegefremden Tätigkeiten belastet werden. "Pflegepersonen sind hochqualifizierte Fachkräfte. Sie sollen keine Betten reinigen, sondern eine hochwertige Versorgung sicherstellen", so Bühler. Der Einsatz von Pflegefachpersonal in fachfremden Tätigkeiten gefährde die Qualität und verstärke die Berufsflucht.

Pflegekammer Rheinland‑Pfalz: Pflegebudget strikt auf Versorgung begrenzen

Die Pflegekammer Rheinland‑Pfalz unterstützt ebenso die geplante Klarstellung im KHAG zur Abgrenzung des Pflegebudgets. Das Pflegebudget sei "eindeutig" auf Aufgaben mit unmittelbarem Bezug zur Patientenversorgung zu begrenzen, betonte Kammerpräsident Markus Mai. Tätigkeiten ohne direkten Versorgungsbezug dürften nicht über das Pflegebudget finanziert werden – schon um Fehlanreize und Zweckentfremdung zu verhindern.

Die Kammer erinnert daran, dass Pflegefachpersonen bereits aktuell zahlreiche fachfremde Aufgaben übernehmen, obwohl ihr Auftrag in der qualifizierten Einschätzung, Planung und Durchführung pflegerischer Maßnahmen liege. Eine klare gesetzliche Abgrenzung könne sicherstellen, dass Budgetmittel konsequent für pflegerische Kernaufgaben eingesetzt werden. Zugleich warnt die Kammer vor den Nachwirkungen früherer Personalreduktionen: Zwischen 2006 und 2018 seien Pflegekapazitäten erheblich abgebaut worden – mit Folgen bis heute. Die Schlussverhandlungen zum KHAG müssten daher genutzt werden, um das Pflegebudget rechtssicher und versorgungsorientiert auszugestalten.

Relevanz für beruflich Pflegende

Für Pflegende in Kliniken stehen mehrere Fragen im Raum:

  • Welche Tätigkeiten werden künftig noch dem Pflegebudget zugerechnet – und wie verändert das Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung?
  • Wie wirken sich die geplanten Veränderungen der PpUG und ihre Rolle als Qualitätskriterium auf Dienstpläne und Arbeitslast aus?
  • Wird der steigende Personalaufbau in Kliniken sich fortsetzen – oder durch neue Budgetgrenzen gebremst?

Der Bundestag will das KHAG in der kommenden Woche verabschieden; der Bundesrat soll am 6. oder 27. März folgen. Ob die Reformen die Konflikte um das Pflegebudget befrieden – oder neue eröffnen – bleibt offen.

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