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Krankenhausreform

Streit um Pflegepersonaluntergrenzen

Kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung spitzt sich der Streit um die geplante Verknüpfung von Pflegepersonaluntergrenzen und Leistungsgruppen zu.

Kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung am Freitag wächst der Konflikt um die geplante Verknüpfung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) mit den Qualitätskriterien der Krankenhausreform. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht vor, dass Kliniken künftig nur dann bestimmte Leistungsgruppen erhalten, wenn sie die PpUG einhalten. Mehrere Länder kritisieren dies – allen voran Mecklenburg‑Vorpommern.

Nach übereinstimmenden Informationen hat das Land einen Antrag eingebracht, in dem es heißt, der Bundesrat solle die Bundesregierung auffordern, die Kopplung der PpUG an die Leistungsgruppen wieder zurückzunehmen und zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurückzukehren. 

DBfK: Mindeststandards dürfen nicht aufgeweicht werden

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat und warnt eindringlich vor einer Abkehr von der Verknüpfung der PpUG mit den Leistungsgruppen. PpUG seien Mindeststandards, die das absolute personelle Minimum in sensiblen Bereichen definieren – ihre Aufweichung gefährde die Patientensicherheit.

Angesichts der bereits bestehenden Übergangs- und Ausnahmeregeln sei die Behauptung, die Versorgung werde gefährdet, nicht überzeugend. Pflegequalität dürfe nicht aus Kostengründen beschnitten werden; strukturelle Probleme im System ließen sich nicht durch das Absenken von Mindestanforderungen lösen.

Der Verband warnt davor, die Reform „zulasten der Pflege auszuhöhlen“ und betont, dass Qualität weiterhin ein verbindliches Kriterium der Leistungsgruppen bleiben müsse.

Verdi: Streichung wäre "fatales Signal"

Auch der Landesbezirk Hessen der Gewerkschaft Verdi kritisiert die Länderinitiative deutlich. Die PpUG seien eine "rote Haltelinie" gegen gefährliche Pflege und dürften daher nicht fallen.

Langfristig brauche es eine wissenschaftlich fundierte Bemessung wie die PPR 2.0, um den tatsächlichen Pflegebedarf abzubilden. Verdi warnt, eine Streichung der PpUG als Qualitätskriterium nehme "gefährliche Pflege sehenden Auges in Kauf".

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