Die Krankenhausreform ist am Freitag vom Bundestag nach einstündiger Aussprache verabschiedet worden und bringt weitreichende strukturelle Änderungen für Kliniken in Deutschland, besonders auch für die Pflege. So erhalten die Länder mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) mehr Zeit für die Umsetzung zentraler Elemente der Reform. Dazu gehören die Zuweisung von Leistungsgruppen, neue Qualitätsanforderungen und die Anpassung der Krankenhausstrukturen. Die Reform sieht zudem vor, dass Kliniken künftig stärker an der tatsächlichen Vorhaltung von Personal und Ausstattung gemessen werden.
Für die Pflege besonders relevant ist eine Änderung in den 46 Änderungsanträgen: Tätigkeiten von Pflegekräften, die nicht unmittelbar am Bett erfolgen – darunter möglicherweise Dokumentation – sollen künftig nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert werden. Dies könnte zu neuen Abgrenzungsfragen zwischen Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Kliniken führen.
Zudem werden die Pflegepersonaluntergrenzen künftig als Qualitätskriterium für alle Leistungsgruppen gewertet. Dadurch rückt die pflegerische Personalausstattung stärker in den Mittelpunkt der Strukturvorgaben.
Länder erhalten mehr Spielraum – Spezialisierung bleibt Ziel
Die Länder können im Rahmen der Reform künftig über längere Zeiträume Ausnahmen von Leistungsgruppenanforderungen zulassen. So sollen Versorgungsengpässe verhindert werden, etwa in Regionen, in denen Klinikschließungen drohen. Insgesamt können Ausnahmeregelungen bis zu sechs Jahre greifen. Gleichzeitig wird der Transformationsfonds neu ausgestaltet und mit bundesweiten Mitteln aufgestockt, um Umbauten, Fusionen und Spezialisierungen zu ermöglichen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte im Bundestag, die Reform solle Strukturen bündeln und die Versorgung stabilisieren. "Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung." Gleichzeitig müssten Menschen weiterhin verlässlich eine wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung erreichen können.
Pflegepersonal im Strukturwandel: Klarheit, aber auch Unsicherheiten
Für Kliniken bedeutet die Reform weitreichende organisatorische Anpassungen: Umbauten, neue Leistungsstrukturen und langfristige Personalplanung werden nötig sein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft weist darauf hin, dass viele Fragen zur Zukunft der Finanzierung weiter offenbleiben.
Während die Reform Entlastungen bringen soll, etwa durch Vorhaltefinanzierung und klarere Qualitätsvorgaben, birgt die geplante Herausrechnung bestimmter pflegerischer Tätigkeiten aus dem Pflegebudget potenziell neue Konfliktlinien. Ob dies die Pflege tatsächlich entlastet oder zusätzlichen Dokumentationsaufwand erzeugt, bleibt unklar.
Ende des Monats muss der Bundesrat der Reform noch zustimmen. Erst Ende Februar hatten sich Bund und Länder im letzten Moment geeinigt und damit den Vermittlungsausschuss abgewendet. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, äußerte sich optimistisch: "Wir haben Rückmeldungen seitens der Länder, dass sie mit dem Kompromiss gut leben können", zitiert ihn die Tagesschau.