Mit der Krankenhausreform wird ein verpflichtendes Screening auf Mangelernährung in Kliniken eingeführt. Der Bundestag hat mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) den Auftrag erteilt, eine Richtlinie für ein obligatorisches Ernährungsscreening zu entwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll festlegen, wie das Screening künftig standardisiert umgesetzt wird. Ziel ist die frühzeitige Identifikation eines möglichen Mangelernährungsrisikos.
G-BA soll Richtlinie für Screening erarbeiten
Laut Daten aus dem Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sind in deutschen Krankenhäusern bis zu 30 Prozent der Patientinnen und Patienten von Mangelernährung betroffen, in Pflegeheimen sind es bis zu 25 Prozent. Besonders häufig tritt das Problem bei onkologischen Erkrankungen auf, da Tumorleiden oft mit ungewolltem Gewichtsverlust einhergehen.
Screening soll Folgekosten und Komplikationen verringern
Das vorgesehene verpflichtende Screening soll helfen, Risiken früher zu erkennen und geeignete Maßnahmen schneller einzuleiten. Damit ließen sich Therapiekomplikationen reduzieren und die Verweildauer verkürzen, begrüßte der Bundesverband Medizintechnologie das Vorhaben. Zudem könnten Folgekosten für das Gesundheitssystem gesenkt werden.