Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Das geht aus ihrer veröffentlichten Stellungnahme hervor. Ziel des Gesetzes ist es, Pflegefachpersonen mehr Eigenverantwortung in der Heilkunde zu übertragen – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.
DKG befürwortet neue heilkundliche Befugnisse für Pflegefachpersonen
Die DKG begrüßt insbesondere die geplanten Regelungen im Krankenhausbereich (§ 112a SGB V), die Pflegefachpersonen künftig erlauben, definierte ärztliche Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Voraussetzung dafür sind klare gesetzliche Grundlagen, eine bürokratiearme Umsetzung und die Einbindung der DKG als Vertragspartner bei der Leistungskatalog-Erstellung.
Weitere zentrale Punkte der Stellungnahme:
- Rechtssicherheit für Pflegefachpersonen durch § 4a Pflegeberufegesetz
- Einbindung bewährter DKG-Weiterbildungsempfehlungen in die Qualifikationsanforderungen (§ 15a SGB V)
- Ablehnung verbindlicher Rahmenvorgaben zur Interprofessionalität im Krankenhaus – Empfehlung statt Pflicht
- Kritik an geplanter Evaluation durch Vertragspartner – DKG fordert Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums
- Ausbau der Prävention und Beratung durch Pflegefachpersonen im SGB XI
Kritik an Evaluationsverfahren im Referentenentwurf
Die DKG sieht im Pflegekompetenzgesetz eine Chance, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und neue Karrierewege zu eröffnen – vorausgesetzt, die Umsetzung erfolgt praxisnah und sektorenübergreifend.
Die Stellungnahme der DKG ergänzt die Position des Deutschen Pflegerats (DPR), der das Gesetz als "historische Chance" bezeichnet und eine klare Ausrichtung auf pflegefachliche Autonomie fordert. DPR-Präsidentin Christine Vogler betonte: "Pflege kann mehr – Pflege will mehr."