Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz bringt das Bundesgesundheitsministerium ein zentrales Reformvorhaben erneut auf den Weg. Ziel ist es, die Pflegeberufe zu stärken und die Aufgabenverteilung in der Pflegepraxis effizienter zu gestalten.
Der Entwurf knüpft an das Pflegekompetenzgesetz der 20. Legislaturperiode an. Dieses wurde 2024 im Kabinett beschlossen, aber aufgrund des Koalitionsbruchs nicht weiterverfolgt. Die neue Regierung setzt damit ihre Ankündigung um, liegengebliebene Reformen zügig voranzubringen. In den kommenden Wochen werden Stellungnahmen der Fachverbände erwartet.
Auch für die neue Pflegefachassistenzausbildung liegt ein aktualisierter Referentenentwurf vor. Das Ziel hierbei ist, ein eigenständiges Berufsprofil zu schaffen, das die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Assistenzausbildungen ablöst und die Attraktivität des Berufs deutlich steigert.
Das sieht die neue Ausbildung vor
- Dauer: 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate), mit Verkürzungsmöglichkeiten bei beruflicher Vorerfahrung
- Zugang: Hauptschulabschluss oder positive Prognose der Pflegeschule, auch ohne Abschluss möglich
- Pflichteinsätze: in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege und der Akutpflege
- Vergütung: Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung für alle
- Abschluss: Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson"
- Finanzierung: analog zur Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig mehr Aufgaben eigenständig übernehmen dürfen, insbesondere solche, die bislang Pflegefachpersonen vorbehalten waren. Dies soll nicht nur die Effizienz der Versorgung verbessern, sondern auch Pflegefachpersonen spürbar entlasten.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Entwurf knüpft ebenfalls an eine Initiative aus der 20. Legislaturperiode an, wurde aber umfassend überarbeitet. Insbesondere wurden die Hinweise der Länder aus der Stellungnahme des Bundesrats berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise den Ausbildungszugang mit abgeschlossener Berufsausbildung, die Anrechnungsregelungen sowie die Übergangsvorschriften, unter anderem für Anerkennungsverfahren, und die Ermöglichung der Förderung im Wege der assistierten Ausbildung sowie der Einstiegsqualifikation.
Zur Vorbereitung einer bundesgesetzlichen Regelung haben das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Auftrag gegeben. In einer Bund-Länder-Experten-Gruppe wurden fachliche Empfehlungen zur Frage der inhaltlichen Ausrichtung und Struktur der neuen Pflegeassistenzausbildung erarbeitet. Die 18-monatige Ausbildung zur "Pflegefachassistentin", zum "Pflegefachassistent" oder zur "Pflegefachassistenzperson" folgt diesen Empfehlungen.