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Gesundheitspolitik

Bundestag berät über neue Pflegegesetze

Der Bundestag hat in erster Lesung über zwei Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Pflege beraten. Die Pflege selbst blickt kritisch auf die Vorhaben.

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über zwei zentrale Gesetzentwürfe zur Stärkung der Pflege beraten. Ziel ist es, Pflegefachpersonen mehr heilkundliche Befugnisse zu übertragen und die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Mehr Verantwortung, weniger Bürokratie

Mit dem Gesetzentwurf "zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" will die Bundesregierung Pflegefachpersonen ermöglichen, eigenverantwortlich Leistungen zu erbringen, die bislang Ärzten vorbehalten waren – etwa im Bereich Diabetes, Wundversorgung und Demenz. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte: "(Pflegefachpersonen) können oft so viel mehr, als sie dürfen."

In einem sogenannten "Muster-Scope of Practice" sollen die konkreten Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung differenziert beschrieben werden. Diese Beschreibung soll die Grundlage für weitere Entwicklungsschritte hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen bilden.

Zugleich soll die Pflegedokumentation auf das gesetzlich notwendige Maß reduziert werden. "Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die pflegebedürftigen Menschen", so Warken. Die Reform soll die Versorgung verbessern, Pflegeeinrichtungen entlasten und den Beruf attraktiver machen.

Einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027

Der zweite Gesetzentwurf sieht die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vor. Die bisher 27 landesrechtlichen Regelungen sollen abgelöst werden. Die Ausbildung ist generalistisch angelegt, dauert in der Regel 18 Monate und umfasst Einsätze in allen Versorgungsbereichen. Eine Ausbildungsvergütung ist vorgesehen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte: "Wir bauen ein Pflegebildungssystem mit Zukunft, vom Einstieg bis zum Pflegestudium." Die neue Ausbildung soll auch Quereinsteiger ansprechen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern.

Kritik aus Opposition und Fachkreisen

Während die SPD die Reformen als "wichtige Bausteine für eine zukunftsfähige Pflege" lobte, kritisierte die Opposition die Entwürfe als unzureichend. Die AfD sprach von einem "unausgereiften Rahmen", dem es an klaren Regelungen zu Aufgabenverteilung, Haftung und Vergütung fehle. Die Grünen warfen der Koalition "Stillstand statt Aufbruch" vor. Die Linke forderte eine Ausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten, um Qualität zu sichern.

Trotz der Kritik herrscht parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass die Pflege gestärkt werden muss. Prognosen zufolge werden bis 2055 bis zu 8,2 Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Das Bundesinstitut für Berufsbildung rechnet bis 2040 mit einem Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften.

Bereits im Vorfeld der ersten Lesung hatte der Deutsche Pflegerat (DPR) vor einem "gefährlichen Trend" gewarnt: Trotz der beratenen Gesetzentwürfe drohe die Profession Pflege, in politischen Diskussionen und Reformprozessen aus dem Fokus zu geraten.

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