Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Ziel ist, die Pflege zu modernisieren und den Personalbedarf langfristig zu sichern.
Einheitliche Ausbildung ersetzt 27 Landesregelungen
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz entsteht ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil. Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vereinfacht.
Start 2027, Vergütung für alle Auszubildenden
Die Ausbildung beginnt ab 1. Januar 2027. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
- Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine "angemessene" Ausbildungsvergütung
- Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
Ministerinnen betonen Bedeutung für Pflege
"Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ergänzte: "Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten."
Der Bundestag habe "in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden", betonte Prien. Erst am Mittwoch hatte der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Weg für Änderungen in der Pflegeausbildung freigemacht. Das Gesetz muss jetzt noch vom Bundesrat bestätigt werden.