Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat in einer aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe begrüßt.
"Der Entwurf zeigt: Pflegefachpersonen sind qualifiziert, kompetent und übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben in einer modernen, multiprofessionellen Gesundheitsversorgung. Es wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen nicht nur auf ärztliche Anordnung hinarbeiten, sondern über eigene, fundierte Kompetenzen verfügen, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind", sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler.
Kritik und Forderungen
Dennoch blieben viele der vorgesehenen pflegerischen Leistungen weiterhin zu stark an ärztliche Diagnosen orientiert und verhinderten eine eigenständige heilkundliche Ausübung verhindern. Das Gesetz dürfe nicht bei der Teilübernahme ärztlicher Aufgaben stehenbleiben: "Das Verständnis professionellen Pflegehandelns und die Qualifikationsniveaus der Profession müssen vollumfänglich berücksichtigt werden. Nur so kann die notwendige Autonomie der Pflegeberufe und damit auch ihre Anerkennung gestärkt werden", teilte der DPR mit.
Das Pflegekompetenzgesetz schaffe eine Grundlage für mehr Verantwortung, Autonomie und Sichtbarkeit der Pflegeberufe. Allerdings sieht der Pflegerat noch Verbesserungsbedarf und fordert im Sinne einer nachhaltigen Wirkung des Gesetzes:
- gesetzliche Regelungen zur Heilkundeausübung – eine klare, rechtssichere Regelung und Benennung der pflegerischen Heilkunde als selbstständiges und eigenverantwortliches Handlungsfeld im Gesetz. Gleichzeitig müsse das Pflegekompetenzgesetz die Stärkung des Begriffs der Heilkunde für andere Gesundheitsfachberufe aufgreifen. "Pflegefachpersonen müssen entsprechend ihrer Qualifikation pflegefachlich und -wissenschaftlich fundierte, heilkundliche Handlungs- oder Aufgabenfelder eigenverantwortlich ausüben können", so der DPR.
- Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte – verbindliches Mitgestalten der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene durch eine dauerhaft institutionalisierte und angemessen ausgestattete hauptamtlich strukturierte Interessenvertretung mit Mitwirkungsrechten. Die reine Anhörung reiche keinesfalls aus.
- digitale Infrastruktur – eine eigenständige Digitalinitiative, die digitale Pflegekompetenz stärkt und verbindlich in alle Digitalstrategien integriert ist. Pflegerische Handlungs- und Verantwortungsbereiche müssten durch spezifische digitale IT- und KI-Strukturen unterstützt werden, in Echtzeit, sektorenübergreifend und entlang der Versorgungsprozesse in den jeweiligen Settings.
Zustimmung
Der DPR unterstütze ausdrücklich die geplante Erweiterung der pflegerischen Aufgabenbereiche, vor allem die Stärkung der Pflegeprozessverantwortung und die Einführung eines Muster-Scope-of-Practice. Wissenschaftliche Konzepte wie das BAPID-Projekt des Pflegerat könnten dabei eine zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung eines evidenzbasierten professionsbezogenen Leistungsprofils bilden.
"Pflege kann mehr - Pflege will mehr. Das Pflegekompetenzgesetz ist eine historische Chance. Voraussetzung ist eine konsequente Umsetzung der selbstständigen und eigenverantwortlichen Heilkundeausübung an die Pflegefachpersonen", betonte Vogler.