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Bundesrat nimmt Stellung zum Pflegekompetenzgesetz

Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf Stellung genommen. Für Branchenkenner bleibt der Entwurf allerdings weit hinter dem Referentenentwurf zurück.

In seiner ersten Sitzung in diesem Jahr haben sich die Mitglieder des Bundesrats am vergangenen Freitag mit dem Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz befasst. Dabei hat der Bundesrat zu dem Regierungsentwurf Stellung genommen. Die Bundesregierung wird dazu wiederum in einer Gegenäußerung Stellung nehmen. Mit Stellungnahme und Gegenäußerung wird der Gesetzentwurf dann in den Bundestag eingebracht.

Der Bundesrat hat die geplanten Regelungen des Pflegekompetenzgesetzes zur Stärkung der Rahmenbedingungen und Kompetenzen von Pflegefachpersonen grundsätzlich begrüßt. Pflegefachpersonen sollen künftig erweiterte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich übernehmen können.

Hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen können durch bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen in Bereichen wie Diabetes, chronischen Wunden und Demenz erwerben. Allerdings betont der Bundesrat auch die Notwendigkeit einheitlicher Begriffsbestimmungen und einer klaren Rechtsgrundlage für diese neuen Aufgaben.

Die Ländervertretung fordert zudem eine grundlegende Vereinfachung des Pflegeversicherungsrechts und den Abbau bürokratischer Hürden, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Nachbesserungen von neuer Regierung erwartet

Der Gesetzentwurf bleibe weit hinter dem Referentenentwurf zurück, kritisieren indes Branchenkenner, wie der Deutsche Pflegerat (DPR) oder das Pflegebündnis Mittelbaden.

Zwar sei das Pflegekompetenzgesetz ein historischer Schritt, "um den Pflegeberuf als Heilberuf zu etablieren". Der Entwurf greife an entscheidenden Stellen allerdings zu kurz, kritisierte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Sonntag. Eine umfassende Stärkung der Pflege erfordere, dass Pflegefachpersonen in allen pflegerischen Settings selbstständig und eigenverantwortlich handeln können.

Wichtig sei außerdem eine einheitliche Pflegebildungsarchitektur und die Anerkennung von Pflegefachpersonen als autonome Partner im Gesundheitssystem.

Auch dem Pflegebündnis Mittelbaden geht der Regierungsentwurf nicht weit genug. Denn ein wichtiger Passus fehle im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf: "Pflegefachpersonen müssen künftig selbstständig UND eigenverantwortlich handeln können. Wir fordern: Mehr Eigenständigkeit, mehr Verantwortung, bessere Patientenversorgung", schrieb das Bündnis auf LinkedIn. Die neue Regierung müsse zügig den Gesetzentwurf nachbessern.

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