Die Leiterin des Referats Fachkräftesicherung Inland und der Projektgruppe Pflegekompetenzgesetz im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Heike Hoffer, hat am Mittwoch auf dem Hauptstadtkongress 2025 in Berlin über den aktuellen Stand des Pflegekompetenzgesetzes (PKG), des Pflegefachassistenzgesetzes und des Gesetzes zur Einführung des Berufsbilds der Advanced Practice Nurse (APN-Gesetz) informiert.
Ihre zentrale Botschaft: Mit allen drei Gesetzen, die von der Vorgängerregierung begonnen worden waren und laut Koalitionsvertrag von der neuen Bundesregierung weitergeführt werden, gehe es zügig voran.
Entwurf des PKG veröffentlicht
Das PKG sei heute in die Verbände- und Länderabstimmung gegangen, sagte Hoffer. "In Kürze" würde es auch auf der Website des BMG zur Verfügung stehen. Inhaltlich entspräche der veröffentlichte Entwurf jener Fassung, die von der Ampel-Regierung erstellt worden war. Es gebe lediglich formale Unterschiede, wie veränderte Fristen.
Die Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett sei laut Hoffer für diesen Sommer geplant. Das parlamentarische Verfahren werde im zweiten Halbjahr starten, damit das PKG am 1. Januar 2026 in Kraft treten könne.
Pflegefachassistenzgesetz "auch auf dem Weg"
Der Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenz sei "auch auf dem Weg", sagte Hoffer. Inhaltlich sei es eine "Weiterentwicklung" des in der vergangenen Legislatur eingebrachten Gesetzentwurfs. An der generalistischen Ausrichtung sei festgehalten worden, um einen Zugang zu allen Versorgungsbereichen zu eröffnen.
Zugang zur 18-monatigen Ausbildung sei grundsätzlich der Hauptschulabschluss. Bei "positiver Prognoseentscheidung der Pflegeschule" sei die Ausbildung aber auch ohne Schulabschluss möglich, informierte Hoffer.
Beabsichtigte Wirkungen seien, Pflegefachpersonen zu entlasten, einen niedrigschwelligen Zugang zum Berufsbild zu ermöglichen sowie die Anerkennung von "Pflegehilfskräften aus Drittstaaten" zu erleichtern.
Geplant sei, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf im August beschließt und der Bundestag diesen im Oktober verabschiedet. Angestrebtes Inkrafttreten sei "Spätherbst/Jahresende". Der Ausbildungsbeginn in der Pflegefachassistenz sei "ab 2027" vorgesehen.
APN-Gesetz in Vorbereitung
Das APN-Gesetz sei aktuell in Vorbereitung. Diese erfolge unter Beteiligung einer Expertenarbeitsgruppe aus Pflege, Ärzteschaft, Hochschulen und Wissenschaft. Das Berufsbild würde an den Versorgungsbedarfen in Deutschland ausgerichtet. Als Beispiele nannte Hoffer die Bereiche Prävention, chronische Erkrankungen und die gesundheitliche Versorgung in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen.
Ziel des Gesetzes sei nicht, ärztliche Aufgaben "wegzuverlagern", sondern eine Qualifikation für "bestimmte Aufgaben in bestimmten Versorgungssituationen zur Verbesserung der Versorgungsqualität" zu schaffen.