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Pflegepolitik

Bundesrat für Änderungen am Pflegekompetenzgesetz

Der Bundesrat fordert Änderungen am Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Die Bundesregierung lehnt einen Vorschlag ab und will andere Punkte prüfen.

Der Bundesrat hat zum Entwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege etliche Prüfungs- und Änderungsvorschläge unterbreitet. Das geht aus einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung hervor.

So bittet der Bundesrat unter anderem darum, zu prüfen, wie eine vollumfängliche Wahrnehmung der Finanzierungsverantwortung für die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erreicht und bürokratiearm umgesetzt werden kann. Während ambulant versorgte Pflegebedürftige die medizinische Behandlungspflege als GKV-Sachleistung erhielten, seien die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für vollstationär Versorgte im gedeckelten Sachleistungsbetrag der Pflegeversicherung enthalten, heißt es zur Begründung.

Regierung lehnt Vorschlag des Bundesrats ab

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Länderkammer im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens ab, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht. Eine vollständige Übernahme der Finanzierungsverantwortung für medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch die GKV würde diese erheblich belasten, während im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung eine Entlastung einträte. Die Frage der Finanzierungszuständigkeit sei daher mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. Es seien die Ergebnisse der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" und die der "Finanzkommission Gesundheit" abzuwarten. Bis Ende des Jahres sollen die Arbeitsgruppen gemeinsame Eckpunkte vorlegen, die im kommenden Jahr in ein Gesetzgebungsverfahren zur Pflegereform einfließen sollen.

Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen

Der Bundesrat fordert ebenfalls, die "Legaldefinition zur Pflegefachperson" zu erweitern, damit auch neue Abschlüsse nach dem Pflegeberufegesetz berücksichtigt werden. Außerdem sollen Modellprojekte zur Begutachtung des Pflegebedarfs durch Pflegefachpersonen einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Arbeitgebende könnten nämlich ein wirtschaftliches Interesse an höheren Pflegegraden haben, heißt es zur Begründung von der Länderkammer.

Entbürokratisierung und schnellere Verfahren

Weitere Vorschläge betreffen die Vereinfachung von Vergütungsverhandlungen (etwa in Textform statt Schriftform und verbindliche Fristen) sowie die Reduzierung der Schiedsstellenbesetzung, um Verfahren zu beschleunigen. Wie der Unterrichtung zu entnehmen ist, will die Bundesregierung diese weiteren Vorschläge prüfen.

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