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Gesundheitspolitik

Kabinett beschließt Pflegegesetze

Die Bundesregierung hat zwei Pflegegesetze beschlossen - mit mehr Verantwortung für Pflegefachpersonen, einer einheitlichen Assistenzausbildung und spürbarer Entlastung im Berufsalltag.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch zwei zentrale Gesetzesvorhaben zur Stärkung und Weiterentwicklung der Pflege beschlossen. Mit dem Ziel, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Versorgung zu verbessern, hat das Kabinett sowohl die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung als auch umfassende Maßnahmen zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege auf den Weg gebracht. Dies gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt.

Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Mit dem neuen Pflegefachassistenzeinführungsgesetz werde ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsprofil geschaffen, das die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablöst. "Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln", schrieb das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Pressemitteilung.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte: "Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive."

Eckpunkte des Gesetzes

Die Ausbildung startet am 1. Januar 2027 und dauert in der Regel 18 Monate in Vollzeit – Teilzeit und Verkürzungen sind möglich. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss, bei positiver Prognose auch ohne formalen Abschluss.

Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege. Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Vergütung. Zudem wird die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht – durch einheitliche Verfahren wie Kenntnisprüfungen oder Anpassungslehrgänge.

Absolventinnen und Absolventen können eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson anschließen und anschließend sogar ein Pflegestudium aufnehmen. Auch abgebrochene Fachkraftausbildungen können angerechnet werden.

Die Länder waren eng in die Erarbeitung des Gesetzes eingebunden. Für den Ausbildungsstart 2027 muss die Finanzierung bereits 2026 anlaufen.

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gelte es, für gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen, um mehr Menschen für den Beruf zu begeistern. Ziele des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung seien ein erleichterter Jobeinstieg und besser Nutzung der Kompetenzen beruflich Pflegender. „Motivieren sollen sie zusätzlich unsere Pläne zum Bürokratieabbau. Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen“, so Warken.

Regelungen zur Befugniserweiterung

  • Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen – etwa in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz. Die Grundlage dafür bilden die berufliche oder hochschulische Pflegeausbildung sowie bundeseinheitliche Weiterbildungen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Verträge der Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände.
  • Pflegefachpersonen können künftig Präventionsempfehlungen direkt aussprechen.
  • Selbstverwaltung und Pflegeberufsverbände konkretisieren in Verträgen den Umfang der ärztlichen Leistungen, die Pflegefachpersonen erbringen dürfen. Zur weiteren Klärung soll eine wissenschaftlich zu erarbeitende Aufgabenbeschreibung für berufliche Pflege auf Grundlage ihrer Kompetenzen („Scope of Practice“) dienen. Flankierend wird die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene einheitlich geregelt und damit gestärkt.
  • Neue rechtssichere Regelungen werden in das Vertragsrecht, das Leistungsrecht und das Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen und sollen so gemeinschaftliche Wohnformen fördern.
  • Kommunen erhalten mehr Mitspracherecht bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen, und regionale Pflegenetzwerke werden gestärkt.

Maßnahmen zum Bürokratieabbau

  • Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt.
  • Qualitätsprüfungen durch den MD werden frühzeitiger angekündigt und besser koordiniert.
  • Einrichtungen mit hoher Qualität werden seltener geprüft.
  • Anträge und Formulare sollen vereinfacht, digitale Pflegeanwendungen schneller zugelassen werden.

DPR fordert entschlossene Umsetzung

Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetze als starkes Signal für die Stärkung der Pflegeberufe. DPR-Präsidentin Christine Vogler betonte, dass mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung die Pflege erstmals als eigenständiger Heilberuf gesetzlich verankert werde. Pflegefachpersonen sollen ihre Kompetenzen künftig eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können – ein Schritt, der die Versorgung verbessere, Ressourcen effizienter nutze und den Beruf attraktiver mache.

Für die parlamentarische Beratung fordert der DPR, den pflegefachlichen Kern des Gesetzes zu sichern und die versprochene Kompetenznutzung konsequent umzusetzen. Entscheidend sei die vertragliche Ausgestaltung nach § 73d SGB V sowie die Entwicklung eines bundeseinheitlichen "Scope of Practice". Die Beteiligung der Pflegeberufsorganisationen müsse verbindlich und strukturiert erfolgen – mit echten Mitwirkungsrechten und einer dauerhaft finanzierten Interessenvertretung auf Bundesebene.

Auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung bewertet der DPR positiv. Die bisherige Vielfalt von 27 landesrechtlichen Regelungen habe zu Qualitätsunterschieden und eingeschränkter Berufsmobilität geführt. Das neue Gesetz schaffe klare Standards, ein verbindliches Berufsbild und bessere Anschlussmöglichkeiten zur dreijährigen Pflegeausbildung.

Der DPR sieht in beiden Gesetzen einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung der Pflege – nun komme es auf die konkrete Umsetzung in Parlament, Praxis und Finanzierung an.

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