Der Bundesrat hat am Freitag das nicht zustimmungspflichte Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Grund dafür ist die Kritik an einer vom Bundestag eingefügten Regelung zur Vergütung von Krankenhäusern.
Streit um Meistbegünstigungsklausel
Die Länder lehnen die geplante Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel für 2026 ab. Sie befürchten Einnahmeverluste von rund 1,8 Milliarden Euro für die Kliniken und sehen darin einen Widerspruch zur einmaligen Bundesunterstützung von vier Milliarden Euro zur Inflationskompensation.
Mehr Befugnisse für Pflegepersonal
Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet allerdings die Pflege. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um die Pflege auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie abzubauen. So sollen Pflegefachpersonen künftig mehr medizinische Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen. Dazu sollen Leistungskataloge erstellt werden. Außerdem sollen Anträge für Pflegeleistungen vereinfacht und die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen gefördert werden.
Erst Anfang November hatte der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nun gerät die Pflege mitten in den Zwist um die Vergütungsdiskussionen der Krankenhäuser. Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, um das Gesetz zu beraten, ist derzeit noch unklar. Was am Ende des parlamentarischen Prozesses herauskommt, ist ungewiss.
Was ist der Vermittlungsausschuss?
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser gleich stark vertreten sind. Er ist kein Verfassungsorgan im eigentlichen Sinne, aber eine nach der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattete Konstruktion, die zwischen Bundestag und Bundesrat einzuordnen ist. Der Vermittlungsausschuss ist deshalb ein parlamentarisches "Hilfsorgan", das bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit dem Ziel einer Einigungssuche eingeschaltet werden kann.
Sparpaket für Krankenkassen
Der Bundestag ergänzte das Gesetz um Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkassen: Diese umfassen die Befreiung von der Finanzierung des Innovationsfonds, die Deckelung der Verwaltungskosten und die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel. Insgesamt sollen so rund 100 Millionen Euro eingespart werden.
Gewaltprävention gefordert
Parallel dazu hat der Bundesrat am Freitag auch einen besseren Schutz für medizinisches und pflegerisches Personal gefordert. Hintergrund sind Umfragen, denen zufolge 90 Prozent der Befragten verbale und 50 Prozent körperliche Gewalt erlebt haben. Die Länder verlangen gesetzliche Maßnahmen wie Schulungen, bauliche Anpassungen und Förderprogramme.
Krankenhausreform in der Kritik
Nach einer umfangreichen Debatte hat sich der Bundesrat am 21. November in einer ausführlichen Stellungnahme ebenfalls zur geplanten Anpassung der Krankenhausreform positioniert. Darin fordert er eine Überarbeitung der Vergütungssystematik sowie eine stärkere Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung. Der Bund will die Reformziele für das Jahr 2024 beibehalten, die Einführung der Vorhaltevergütung aber um ein Jahr verschieben.