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Pflegepolitik

Bundestag verabschiedet Pflegekompetenzgesetz

Der Bundestag hat das das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Pflegefachpersonen erhalten neue heilkundliche Befugnisse – Dokumentation und Prüfungen werden verschlankt.

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehemals: Pflegekompetenmzgesetz) verabschiedet. Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu: "Damit werden die Pflege umfassend entbürokratisiert und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert.“

Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen

  • Pflegefachpersonen dürfen künftig im Rahmen ihrer Kompetenzen nach ärztlicher Erst-Diagnose Leistungen erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren.
  • Bestimmte Leistungen der ärztlichen Behandlung können Pflegefachpersonen auch ohne ärztliche Diagnose erbringen, wenn sie einen pflegerischen Bedarf festgestellt haben. Die Selbstverwaltung legt fest, welche Leistungen dies betrifft.
  • Die Selbstverwaltung legt unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände fest, welche Leistungen dies konkret betrifft – auch mit abweichenden Vorgaben für einzelne Versorgungsbereiche.
  • Die Fristen für die Festlegung übertragbarer ärztlicher Tätigkeiten durch die Selbstverwaltung wurden verkürzt.
  • Zur weitergehenden fachlichen Klärung wird wissenschaftlich eine Aufgabenbeschreibung für die berufliche Pflege erarbeitet („Scope of Practice“).
  • Die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene wird einheitlich geregelt und gestärkt.
  • Pflegefachpersonen dürfen künftig direkt Präventionsberatungen und -empfehlungen aussprechen.

Bürokratieabbau und neue Versorgungsformen

Darüber hinaus umfasst das Gesetz Maßnahmen zur Förderung innovativer Versorgungsformen, zur Stärkung der kommunalen Pflegeplanung sowie umfangreiche Regelungen zum Bürokratieabbau – insbesondere durch die gesetzliche Begrenzung der Pflegedokumentation auf das notwendige Maß und die Vereinfachung von Qualitätsprüfungen, Antragsverfahren und digitalen Pflegeanwendungen.

Forderung nach konsequenter Umsetzung

Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken Deutschlands (VPU) e. V. hatte sich im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes "ausdrücklich" den Aussagen des Deutschen Pflegerats (DPR) angeschlossen: "Das Gesetz stellt einen großen und wichtigen Schritt für die Professionalisierung der Pflege dar, doch entscheidend sei nun die konsequente und verbindliche Umsetzung", schrieb der VPU am Donnerstagmorgen.

Nun bedürfe es verbindlicher Festlegungen, welche Leistungen Pflegefachpersonen künftig eigenverantwortlich übernehmen dürften und wie diese in den bestehenden Vergütungsstrukturen verankert werden.

"Wir haben lange auf dieses Gesetz gewartet, endlich wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen in der Lage sind, heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen und vor allem, dass die Profession selbst an der Definition ihrer Kompetenzen beteiligt werden muss", sagte der Vorstandsvorsitzender des VPU, Torsten Rantzsch.

Nächster Schritt: Einführung des APN-Gesetzes

Das Gesetz zur Befugniserweiterung dürfe jedoch kein Schlusspunkt, sondern vielmehr "der Auftakt einer neuen Phase der Professionalisierung sein". Dazu gehöre eine Verbindlichkeit in der Steuerung, in der Finanzierung und in der Umsetzung.

Der VPU fordert als nächsten Schritt die zügige Umsetzung des angekündigten Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetzes, das die bundeseinheitliche Einführung eines Pflegeberufs auf Masterniveau (APN) einschließlich heilkundlicher Befugnisse regeln soll.

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