Bund und Länder nähern sich beim Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einem Kompromiss; eine Einigung könnte in der kommenden Woche fallen. Der Bundesrat hatte das BEEP am 21. November in den Vermittlungsausschuss überwiesen, weil die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel die Klinikfinanzierung 2026 um rund 1,8 Milliarden Euro schmälern würde.
Vermittlungsausschuss tagt – BEEP könnte direkt folgen
Der Vermittlungsausschuss soll nun am Mittwochabend, 17. Dezember, über das BEEP und das verknüpfte GKV-Sparpaket beraten. Im Fall einer Einigung könnte der Bundesrat am darauffolgenden Freitag zustimmen. Das Gesetz würde dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Geplant ist eine Entlastung der Krankenkassen um rund zwei Milliarden Euro – einschließlich der umstrittenen Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für 2026. Diese Regelung ist Teil eines Stabilisierungspakets, das auch die Deckelung der Verwaltungskosten und die Befreiung vom Innovationsfonds umfasst. Hintergrund sind erwartete Defizite der Pflege- und Krankenversicherung.
Streitpunkt Meistbegünstigungsklausel
Die Klausel soll Kliniken 2026 rund 1,8 Milliarden Euro weniger einbringen. Länder und Verbände warnen vor finanziellen Risiken, während Kassen die Maßnahme als Beitrag zur Beitragsstabilität verteidigen. Kliniken mahnen, zusätzliche Belastungen könnten ihre wirtschaftliche Lage verschärfen, trotz geplanter Transformations- und Inflationshilfen.
Was das BEEP für die Pflege bringt
Kommt die Einigung, gelten ab Januar 2026 neue Befugnisse und weniger Bürokratie in der Pflege – ein Schritt auf den die Profession schon lange wartet:
- Pflegefachpersonen übernehmen mehr medizinische Aufgaben eigenverantwortlich
- Anträge und Formulare für Pflegeleistungen werden vereinfacht
- Stärkung ambulanter Versorgungsformen und Zugang zu Präventionsdiensten
Das Ziel: Versorgung in der Fläche sichern, Pflegeberuf attraktiver machen und Prozesse entlasten.