Der Bundestag hat am Mittwoch erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beraten. Bereits als der Entwurf Mitte September bekannt wurde, hagelte es heftige Kritik aus der Profession Pflege – die diese nun mit Nachdruck wiederholte.
Schichtdienste in der Pflege mit Tagesbehandlungen in Kliniken abbauen
Im Entwurf geht es u. a. um die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus. Mit dieser PPR 2.0 will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) primär Pflegepersonal im Krankenhaus entlasten und die Arbeitsverdichtung in der Pflege reduzieren.
Die Messung des Pflegebedarfs im Krankenhaus gehe dabei einher mit reduzierten stationären Eingriffen, erläuterte Lauterbach. Die eine oder andere Operation werde nicht mehr durchgeführt werden können. Denn eine überflüssige OP auf Kosten der Pflege sei nicht hinnehmbar.
Lauterbach erhofft sich v. a. Entlastung über Tagesbehandlungen in Krankenhäusern. Damit könnten Schichtdienste in der Pflege abgebaut werden.
DBfK fordert klare Zielsetzungen, Zeitpläne und Sanktionen
Die Profession Pflege kritisierte am Mittwoch v. a. das Vetorecht von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und die vagen Formulierungen zur PPR 2.0. Insgesamt bewerteten die Pflegeverbände den Entwurf als unzureichend und forderten umfangreiche Nachbesserungen.
Dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fehlt die eindeutige Aussage, dass die Personalbedarfsermittlung bundesweit auf allen Stationen – auch den Kinder- und Intensivstationen – erfolgen muss. Der ermittelte Personalbedarf sei Grundlage für die Soll-Besetzung auf den Stationen. Auch wenn der Personalaufbau nur schrittweise erfolgen könne, seien klare Zielsetzungen, Zeitpläne und Sanktionen bei Nichteinhaltung für diesen Aufbau nötig. Im Gesetz sei klarzustellen, dass die PPR 2.0 so umgesetzt werde, wie sie von Deutschem Pflegerat (DPR), Deutscher Krankenhausgesellschaft und Gewerkschaft Verdi ausgearbeitet worden sei. Inakzeptabel sei Lindners Einflussmöglichkeit. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein sagte:
"Wie viel Pflegepersonal gebraucht wird, muss allein vom Pflegebedarf abhängen und nicht von der Kassenlage."
DPR: gute Pflege im Krankenhaus geht anders
Auch der DPR sieht "gravierenden" Verbesserungsbedarf. Die jetzige Fassung sei eine Gefahr für die Versorgung und erfülle nicht die Erwartungen an eine gute Pflege im Krankenhaus. Vielmehr setze der Entwurf eine "weitere Spirale des Vertrauensverlustes in Gang" und stehe konträr zum Versprechen für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. DPR-Vizepräsidentin Irene Maier zweifelte, ob Lauterbach noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand halte.
Benötigt werde eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegebedarf der Patienten orientiere, deren Sicherheit garantiere und zu einer "signifikanten" Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führe.
"Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf noch ausformuliert werden muss."
Mai warnt, Wirkung der PPR politisch zu überschätzen
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz lehnt eine "blinde Einführung" der PPR 2.0 ab, falls diese die Umsetzung eines "wirklich bedarfsgerechten Instruments zur Bemessung des Pflegepersonals" in Zukunft verzögere oder verhindere. Kammerpräsident Markus Mai betonte:
"Wir warnen auch davor, die Wirkung der PPR politisch zu überschätzen. Sie wird nur dann funktionieren, wenn man auch bereit ist, Leistungen massiv zu kürzen, wenn kein Personal vor Ort ist."
Statt die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen bei pflegerelevanten Entscheidungen miteinbezogen werde, erhalte Lindner diese Möglichkeit. Das sei weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.
Der Gesetzentwurf liegt jetzt zur weiteren Beratung dem federführenden Gesundheitsausschuss vor.