Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz spricht sich unter bestimmten Bedingungen für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr aus. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das die Kammer am Donnerstag veröffentlicht hat. Voraussetzung sei die gleichzeitige Wiedereinführung der Wehrpflicht für alle Geschlechter.
Pflichtmodell nur bei Gleichbehandlung
"Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr ist nur dann gerechtfertigt, wenn militärische und soziale Dienste gleichermaßen für alle Geschlechter gelten", heißt es in dem Papier. Bleibe der Wehrdienst freiwillig, solle stattdessen ein gestärkter Freiwilligendienst eingeführt werden. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen demnach vor Abschluss ihrer Schulzeit gefragt werden, ob sie Interesse an einem sozialen Jahr haben. Bei Zustimmung soll ein Rechtsanspruch auf einen Platz bestehen.
150.000 zusätzliche Helfende jährlich möglich
Ein Gesellschaftsjahr oder ein verlässlicher Freiwilligendienst könne laut Pflegekammer praxisnahe Einblicke in soziale Berufe ermöglichen und die soziale Infrastruktur stärken. Würden sich rund 20 Prozent eines Jahrgangs für den Pflegeberuf entscheiden, stünden den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten jährlich bis zu 150.000 zusätzliche Helferinnen und Helfer zur Verfügung.
Pflegekammer fordert klare Rahmenbedingungen
Für die Umsetzung fordert die Kammer unter anderem eine angemessene Vergütung – mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes –, soziale Absicherung, qualifizierte Praxisanleitung sowie einfache digitale Verfahren zur Anmeldung. Die Landespolitik solle Konzepte für die rechtliche und organisatorische Umsetzung entwickeln und Pilotprojekte starten.