Anlässlich des Weltkindertags am 20. September, der unter dem Motto "Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!" steht, hob die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in einer Presseaussendung von Freitag die besondere Verantwortung von Pflegefachpersonen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen hervor. Wie die Kammer mitteilte, seien beruflich Pflegende wegen ihrer Nähe zu Familien mit Pflegebedarf in einer Schlüsselposition, um mögliche Gefährdungen wie Vernachlässigung oder Misshandlung frühzeitig zu erkennen.
Pflegende sollen Gefährdungen früh erkennen
Die Kammer verwies auf die jüngste Änderung des Heilberufsgesetzes (§ 22a HeilBG), die die Berufspflichten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen konkretisiert. Pflegefachpersonen seien demnach verpflichtet, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung aktiv zu handeln und mit Jugendhilfe sowie lokalen Netzwerken zusammenzuarbeiten.
Auch die überarbeitete Berufsordnung der Pflegekammer, die derzeit dem Ministerium zur Genehmigung vorliegt, greife diesen Schutzauftrag auf. Laut Kammerpräsident Dr. Markus Mai werde damit ein klares Zeichen gesetzt: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist Teil des pflegerischen Auftrags."