• News
Weltkindertag

Pflegekammer: Kinderschutz ist Pflicht

Zum Weltkindertag betont die Pflegekammer Rheinland-Pfalz die Rolle von Pflegenden beim Schutz von Kindern. Gesetz und Berufsordnung setzen klare Standards.

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September, der unter dem Motto "Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!" steht, hob die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in einer Presseaussendung von Freitag die besondere Verantwortung von Pflegefachpersonen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen hervor. Wie die Kammer mitteilte, seien beruflich Pflegende wegen ihrer Nähe zu Familien mit Pflegebedarf in einer Schlüsselposition, um mögliche Gefährdungen wie Vernachlässigung oder Misshandlung frühzeitig zu erkennen.

Pflegende sollen Gefährdungen früh erkennen

Die Kammer verwies auf die jüngste Änderung des Heilberufsgesetzes (§ 22a HeilBG), die die Berufspflichten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen konkretisiert. Pflegefachpersonen seien demnach verpflichtet, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung aktiv zu handeln und mit Jugendhilfe sowie lokalen Netzwerken zusammenzuarbeiten.

Auch die überarbeitete Berufsordnung der Pflegekammer, die derzeit dem Ministerium zur Genehmigung vorliegt, greife diesen Schutzauftrag auf. Laut Kammerpräsident Dr. Markus Mai werde damit ein klares Zeichen gesetzt: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist Teil des pflegerischen Auftrags."

Kostenloser Newsletter

  • 2x Wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt
* Ich stimme den Bedingungen für den Newsletterversand zu. 

Bedingungen für Newsletterversand:

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.