Mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Langzeitpflege noch besser genutzt werden.
Dazu zählen zum Beispiel folgende Punkte:
Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet, das die Potenziale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für Betroffene als auch Pflegende identifiziert und verbreitet.
Digitale Pflegeanwendungen
Die Vergütungsbeträge für digitale Pflegeanwendungen, die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den Herstellern vereinbart werden, sind für die Hersteller und gegenüber den Pflegebedürftigen bindend.
Ausweitung und Verlängerung des Förderprogramms zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen
Das Förderprogramm nach § 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen wird bis 2030 verlängert. Die Anschaffungen können nun neben der Entlastung des Pflegepersonals auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen sowie zur Stärkung ihrer Beteiligung dienen.
Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI)
Die Anbindung an die sichere, digitale "Datenautobahn" für das Gesundheitssystem, die Telematikinfrastruktur (TI), ist bisher freiwillig. Allerdings heißt es im PUEG: "Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (…) haben bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (…) umzusetzen." Die Finanzierung entstehender Kosten ist bereits geregelt: Die Pflegeeinrichtungen erhalten von der Pflegeversicherung eine Erstattung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der laufenden Betriebskosten.
Stand der Digitalisierungsbemühungen
Am 9. März stellte das Bundesministerium für Gesundheit seine "Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege" vor. In der Handlungsempfehlung "Telematikinfrastruktur (TI) für die Pflegepraxis" des Berliner Kompetenzzentrums Pflege 4.0 im Juni 2023 heißt es dazu:
"Die geplanten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung."
Wie viele Einrichtungen sind bereits an der TI angeschlossen? Wie gestaltet sich der aktuelle Digitalisierungsgrad in Pflegeeinrichtungen? Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat dazu im ersten Quartal dieses Jahres eine Umfrage vorgenommen und fasst die Ergebnisse in einer Präsentation zusammen.