Die Digitalisierung in der Pflege kommt nur schleppend voran. Deshalb hat jetzt die Arbeitsgruppe (AG) "Telematikinfrastruktur" des Berliner Kompetenzzentrums Pflege 4.0 insgesamt 15 Handlungsempfehlungen für die Pflegepraxis veröffentlicht.
Mehrwert der Telematikinfrastruktur für Pflege herausstellen
Der gesetzgeberische Rahmen sei geschaffen. Grundlegende Technologien seien entwickelt und erprobt. Eine gesetzliche Anbindungspflicht allein reiche aber nicht. Vielmehr müsse der Mehrwert der Telematikinfrastruktur (TI) für die Pflege klar erkennbar sein, heißt es in dem 14-seitigen Dokument, das unter anderem der Landespflegerat Berlin-Brandenburg und der Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe unterzeichnet haben.
Damit der Mehrwert der Telematikinfrastruktur für die Pflege spürbar und sinnvoll erhöht werden kann, sind nach Angaben der AG folgende Punkte essenziell:
- vollständige Digitalisierung des Abrechnungsprozesses mit allen Kostenträgern
- verpflichtende Nutzung der TI-Anwendungen für alle Akteurinnen und Akteure
- Aufbau sektorenübergreifender Unterstützungs-Netzwerke
- Schaffung TI-kompatibler Schnittstellen für alle Akteurinnen und Akteure
- Verbesserung der Refinanzierungsgrundlage.
Das Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 ist ein Vorhaben der Technischen Universität Berlin und der Albatros gGmbH. Es wird durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin gefördert.