Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert verbindliche gesetzliche Vorgaben zur IT-Sicherheit in der Pflege. In seinem neuen Papier "Cybersicherheit in der pflegerischen Versorgung" legt der DPR konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Gesetzgebung vor. Ziel ist es, Pflegeeinrichtungen besser vor Cyberangriffen zu schützen und die Digitalisierung sicher und praxisnah zu gestalten.
"Cybersicherheit ist keine Option, sondern eine Grundvoraussetzung für die Digitalisierung in der Pflege", betont Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission "Digitalisierung in der Pflege". Angesichts wachsender Bedrohungen und komplexer Datenschutzvorgaben fordert der DPR schnelle politische Entscheidungen und klare Regularien.
Dazu stellt der DPR drei zentrale Forderungen auf:
- Pflegespezifische IT-Standards: Die Pflege soll selbst definieren, was als "Stand der Technik" gilt.
- Zertifizierungspflicht für IT-Produkte: Hersteller müssen verbindliche Sicherheitsstandards erfüllen.
- Finanzierung sicherstellen: IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen refinanziert werden – über die Telematikinfrastruktur hinaus.
Cybersicherheit als Voraussetzung für Versorgungsqualität
Der DPR fordert, die Empfehlungen im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zu verankern. Nur so werde IT-Sicherheit zum integralen Bestandteil einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur in der Pflege.
Das Papier kritisiert auch bestehende gesetzliche Lücken, etwa bei der verpflichtenden Datenübermittlung ohne verpflichtende Nutzung. Solche Regelungen führten zu Unsicherheiten, ineffizienten Prozessen und erhöhten Sicherheitsrisiken.