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Pflegepersonalbemessungsverordnung

Vier Forderungen der katholischen Krankenhäuser zur Personalbemessung

Pflegefachpersonen auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Regensburg.

Die katholischen Krankenhäuser haben den in der Vorwoche bekanntgewordenen Referentenentwurf der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) begrüßt, stellen aber auch vier Forderungen:

  1. Abschaffung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUG-V)
  2. Ermöglichung eines Grade-Sill-Mixes
  3. Verlängerung der Implementierungsphase
  4. Berücksichtigung von Mehraufwänden in der Pflegeversorgung

Doppelbelastung des Pflegepersonals vermeiden

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Katholische Krankenhausverband Deutschland und der Deutsche Caritasverband als Fach- und Spitzenverband am Mittwoch betont, dass die Fortführung der PpUG-V nicht nur für ein "bürokratisches Wirrwarr", sondern auch für eine Doppelbelastung des Personals in den Krankenhäusern sorgen würde. Sie sei deshalb bestenfalls zum 30. Juni 2024 oder spätestens zum 1. Januar 2025 abzuschaffen. Die Evaluation der PpUG-V habe ohnehin gezeigt, dass das Instrument unbrauchbar und die Schutzwirkung für das Personal fragwürdig ist.

Die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland, Bernadette Rümmelin, verdeutlichte:

"Es ergibt keinen Sinn, die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung noch länger in Kraft zu lassen."

Alle Pflegefachpersonen berücksichtigen 

Gleichzeitig seien alle Pflegefachpersonen, die zum Leistungsgeschehen beitrügen, sowohl im Pflegebudget als auch bei der Personalbemessung zu berücksichtigen. Pflegefachpersonal, das sich im Anerkennungsverfahren befinde, solle deshalb gleich wie im Pflegebudget berücksichtigt werden können.

Beide Verbände halten zudem eine dreimonatige Implementierungsphase für essenziell. Das schaffe den Krankenhäusern, aber auch den IT-Dienstleistungsunternehmen die Möglichkeit, Software-Lösungen anzupassen. Der Implementierungsaufwand mit Start zum 1. Januar 2024 sei zu kurz gewählt.

Evangelischer Krankenhausverband fordert mehr Zeit für Implementierung

Auch der Deutsche Evangelische Krankenhausverband kritisiert, dass die PPR 2.0 zu schnell kommt. Die "überstürzte Einführung" der Pflegepersonalbemessung Anfang 2024 drohe zum Bumerang für Arbeitsbedingungen in der Pflege und für die Patientenversorgung zu werden. Eine Einführung zum 1. Juli 2024 würde ausreichend Zeit für die Umsetzung des Instruments in den IT-Systemen der Krankenhäuser lassen und das Ziel der PPR 2.0 nicht gefährden, teilte der Verband am Mittwoch mit.

Die Meinungen zur PPBV gehen in der Branche auseinander: Während Deutscher Pflegerat und Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe die Verordnung begrüßen, ziehen der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands und der Bundesverband Pflegemanagement die Umsetzung in Zweifel. 

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