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Pflegepersonalbemessung

"Die Verordnung ist ein Meilenstein"

Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) haben den Referentenentwurf der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) begrüßt.

In der DBfK-Mitteilung von Montag heißt es, mit der Verordnung könne man sich nun endlich auf den Weg machen, um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern zu realisieren.

Ebenfalls am Montag gab der DPR eine Pressemitteilung heraus. In dieser sagte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier:

"Die Pflege im Krankenhaus wird erstmals in der Geschichte Deutschlands klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession."

Maier widerspricht Kritik an PPR 2.0

DPR, DBfK und "weitere Verbände, Gewerkschaften und Krankenhäuser" hätten "jahrzehntelang für bessere Arbeitsbedingungen, ausreichend Pflegepersonal und Patientensicherheit gekämpft". Endlich habe die Politik diese Forderungen ernst genommen.

Maier positionierte sich deutlich pro Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0: Diese einfache und unbürokratische Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung sei valide, reflektiert, bereits seit vielen Jahren in einem Entwicklungsprozess, praxiserprobt und am Patientenbedarf nicht an wirtschaftlichen Interessen orientiert. Mit der PPR 2.0 werde es klare Vorgaben für die Personalausstattung geben und die Forderung nach mehr Pflegepersonal werde auf eine solide Grundlage gestellt.

Der DPR widerspricht der von Pflegeverbänden zuletzt geäußerten Kritik an der PPR 2.0, so Maier weiter. Zuletzt hatten der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) und der Bundesverband Pflegemanagement die Umsetzung der PPBV in Zweifel gezogen.

Bienstein: Personalbemessung ist ein "lernendes Instrument"

Die PPR 2.0 sei als Interimslösung zur bedarfsgerechten Personalbemessung angelegt, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein in der Pressaussendung. Es handele sich um ein lernendes Instrument, das mit pflegewissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt werde. Der DBfK sehe "im jetzigen Zuschnitt der PPR 2.0 noch Anpassungsbedarf in Detailfragen". Bienstein sagte:

"Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein. Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt."

Auch DPR-Vizepräsidentin Maier räumte ein, dass die Umsetzung der PPBV gerade zu Beginn mehr Einsatz der Mitarbeitenden in Krankenhäusern erfordern und die Datenerhebung und -qualität anfangs "holprig" sein werde. Es sei aber der "falsche Weg, notwendige Verbesserungen für die Profession Pflege und Patienten zu missachten".

DPR und DBfK für ein "Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege"

Maier und Bienstein sprachen sich dafür aus, ein öffentlich finanziertes "Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege" einzurichten, um den Einführungsprozess mit pflegewissenschaftlicher Expertise zu begleiten.

Bienstein erklärte, es sei höchste Zeit, dass der Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus ermittelt und langfristig eine bedarfsgerechte Personalausstattung realisiert wird.

"Nur mit einer am Bedarf orientierten Personalbemessung können die Pflegequalität gesichert und die Professionalisierung des Pflegeberufs vorangetrieben werden. Es ist ohnehin schon zu viel wertvolle Zeit verstrichen, um die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus nachhaltig zu verbessern!"

Die Umsetzung selbst werde nach der Einführungs- in eine Konvergenzphase übergehen, erklärte Maier.

"Das heißt, dass Zeit für die Umsetzung bleibt. Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April 2024 nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt."

Die Politik habe erkannt, wie wichtig ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung ist. Nun seien alle Beteiligten aufgefordert, die Umsetzung der PPBV zu unterstützen und zu einem Erfolg zu führen.

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