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Pflegeberatung

DBfK Nordwest fordert gesetzliche Klarstellung

Der DBfK Nordwest fordert, Pflegeberatung gesetzlich Pflegefachpersonen mit Qualifikation zuzuweisen.

Pflegefachpersonen sollen künftig die zentrale Rolle in der Pflegeberatung übernehmen – so lautet eine klare Forderung des DBfK Nordwest. Eine professionelle Beratung zur Alltagsbewältigung und Prävention bei eingeschränkter Gesundheit sei eine originäre Aufgabe qualifizierter Pflegefachpersonen, teilte der Verband am Mittwoch mit.

DBfK-Geschäftsführerin Sandra Mehmecke betonte, dass Pflegeberatung weit über das reine Leistungsrecht hinausgeht und daher fachliche Expertise erfordert. "Wir fordern (…), dass die gesetzlichen Regelungen zur Pflegeberatung angepasst werden." Sie gehöre in die Hände ausgebildeter Pflegefachpersonen.

Pflegewissenschaftliche Qualifikation für Pflegeberatung sinnvoll

Hintergrund ist die derzeitige Gesetzeslage nach § 7a SGB XI, die auch fachfremden Personen, wie Sozialversicherungsfachangestellten, die Durchführung von Pflegeberatung erlaubt. Der aktuelle Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes sieht zudem vor, dass diese künftig auch zu Gesundheitsförderung und Prävention beraten sollen. Der DBfK Nordwest kritisiert: Dafür fehle die pflegewissenschaftliche Qualifikation.

Neben der Gesetzeskritik rückte auch der "unseriöse Wildwuchs zur Pflegeberatung im Internet" in den Fokus der Kritik des DBfK-Nordost. Versprechen wie "Pflegegrad mit Garantie", inhaltsleere Pflegekurse oder pauschale Hilfsmittelboxen würden Ratsuchende oft in die Irre führen. Der Verband fordert daher mehr Schutz durch fundierte Beratung von qualifizierten Pflegefachpersonen.

Mit Blick auf das geplante Pflegekompetenzgesetz appelliert der DBfK Nordwest, die Rolle der professionellen Pflege deutlich zu stärken. So sei Pflegeberatung rechtlich klar als Aufgabe von Pflegenden zu verankern, um kommerziellen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

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