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Pflegepersonalbemessung

Pflegemanagement: Nicht umsetzbarer Referentenentwurf

Laut Bundesverband Pflegemanagement ist die Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument zum Januar 2024 zeitlich und inhaltlich nicht realistisch.

Der Bundesverband Pflegemanagement hält den Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) für nicht umsetzbar. In einer Pressemitteilung von Freitag bezeichnete der Verband die im Entwurf beschriebene Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument zum Januar 2024 "sowohl zeitlich als auch inhaltlich" als nicht realistisch.

Eine solche Kritik am Entwurf hatte zuletzt auch der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) geäußert.

Die Einführung der PPR 2.0 sei ein Schritt in die richtige Richtung, so der Bundesverband in seiner Pressemitteilung. Doch für eine erfolgreiche Einführung seien evidenzbasierte Instrumente erforderlich, "die den Pflegebedarf in verschiede­nen Settings und Pflegesituationen erfassen können und zugleich eine Personalbe­messung unter Berücksichtigung des erfassten Bedarfes und des erforderlichen Qualifikationsmixes ermöglichen". Doch das sei "mangels hinreichend empirischer Daten und einer reinen Fokussierung auf leistungsbezogene Daten auf Basis von Zeiteinheiten nicht gegeben".

Gründe gegen eine zielführende Umsetzung

Zudem sprächen gegen eine zielführende Umsetzung in der aktuellen Form:

  • die fehlende Refinanzierung der einmaligen und der laufenden mit der Einführung verbundenen Kosten,
  • der zu kurz bemessene Zeitraum einer Einführung zum 1. Januar 2024,
  • die unterschiedli­chen technischen Gegebenheiten in den Krankenhäusern und
  • die zeitliche Überschneidung mit der Verpflichtung zur Übermittlung von Strukturdaten, die stan­dardmäßig um den Jahreswechsel ansteht.


Die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, Sarah Lukuc, erklärte:

"Ein so wichtiger Schritt darf nicht unreflektiert im Hauruck-Verfahren getan werden. Das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und die Pflegepraxis haben mit zahlreichen Stellungnahmen frühzeitig auf Schwachstellen im Entwurf hingewiesen und Wege aufgezeigt."

Sie vermisse "die ernsthafte Bereitschaft der Ver­antwortlichen, sich mit den pflegefachlichen Expertenhinweisen auseinanderzuset­zen".

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