Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) hat sich am Donnerstag in einer ausführlichen Stellungnahme kritisch zum Referentenentwurf der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) geäußert.
Kritikpunkt 1: Zeitrahmen unrealistisch
Die kurze Einführungszeit des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 hält der VPU für "unrealistisch", weil der derzeitige Digitalisierungsgrad der Kliniken keine zeitnahe Erfassung der "drei unterschiedlichen PPR" und deren umfassende Datenauswertung ermögliche. Sowohl die Entwicklung als auch Beschaffung entsprechender Software sei "zeitintensiv".
Die geforderten Daten per Hand auf Papier zu erheben sowie manuell in ein digitales Auswertungstool zu geben und auszuwerten, bis die erforderliche Software verfügbar sei, führe zu einer weiteren Belastung der Pflegefachpersonen und des Pflegepersonalcontrollings. Pflegefachpersonen würden vorrangig in der Patientenversorgung benötigt.
Zu bedenken sei laut VPU zudem der erhebliche Schulungsaufwand des Personals. Für die Konzeption, Planung und Realisation dieser Schulungen sei ab dem Inkrafttreten der PPBV mit einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu rechnen.
Kritikpunkt 2: mangelnde Berücksichtigung des pflegefachlichen Feedbacks
Der VPU moniert auch die aus seiner Sicht fehlende Berücksichtigung des pflegefachlichen Feedbacks aus der Erprobungsphase der PPR 2.0 im Referentenentwurf der PPBV. So werde in der Verordnung an einigen Stellen eine unkonkrete Fachterminologie verwendet.
Zudem läsen sich die Erläuterungen zur Anlage 1 "als Kopie des PKMS". Dies stelle keine sinnvolle Weiterentwicklung, sondern einen "eklatanten Rückschritt" dar. Die Erläuterungen seien vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil sie in der Erprobungsphase so nicht zur Anwendung gekommen seien.
Kritikpunkt 3: wirtschaftliche Aufwendungen unterschätzt
Darüber hinaus sind nach Ansicht des VPU die im Referentenentwurf unter "E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft" dargestellten Aufwendungen der Krankenhäuser als "unzutreffend niedrig" ausgewiesen. Dadurch würden die tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwendungen der Kliniken "erheblich unterschätzt".
Skepsis, dass Ziele mit Referentenentwurf zu erreichen sind
Der VPU sei "nach wie vor überaus skeptisch", ob mit der PPBV gemäß Referentenentwurf die angegebenen Ziele, die Qualität der Patientenversorgung zu steigern, die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern zu verbessern und eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus sicherzustellen, zu erreichen sind.
"Soweit wir sehen, leistet die im Entwurf beschriebene Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument im Krankenhaus keine Beiträge zur Erreichung dieser Ziele."