Das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 startet am 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) hervor.
Ziel der Verordnung sei, eine bedarfsgerechte Pflege aller stationär und teilstationär zu behandelnden Patientinnen und Patienten sicherzustellen sowie die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Abgleich Ist-/Soll-Personalausstattung und Personalaufbau
Der PPBV zufolge müssen Krankenhäuser stationsbezogen die Zahl der eingesetzten Pflegefachkräfte oder Kinderpflegefachkräfte, umgerechnet auf Vollzeitäquivalente - die sogenannte Ist-Personalbesetzung -, ermitteln. Zudem ist eine durchschnittliche Pflegepersonalausstattung für jeden Kalendermonat zu ermitteln. Die Daten sind dem Institut für das das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln.
Laut Verordnung solle in einem ersten Schritt ermittelt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalausstattung zur mithilfe der PPR 2.0 ermittelten Soll-Personalausstattung verhält.
In einem zweiten Schritt sei in einer sogenannten Konvergenzphase die "stufenweise Anhebung des Erfüllungsgrades der Soll-Personalbesetzung mit dem Ziel des Personalaufbaus" vorgesehen.
Werden die festgelegten Erfüllungsgrade unterschritten, können künftig in der Rechtsverordnung Sanktionen festgelegt werden.