Katharina Hoffmann, Leiterin des Referats für Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung, Krankenhausfinanzierung und Personal im Krankenhaus im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), informierte am Donnerstag auf dem Hauptstadtkongress in Berlin über den aktuellen Stand und die Zukunft der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus.
Kontinuierliche Weiterentwicklung der PPR 2.0 notwendig
Hoffmann zufolge sei die Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 auf somatischen Normalstationen für Erwachsene sowie der Kinder-PPR 2.0 auf somatischen Normal- und Intensivstationen für Kinder als erster Schritt eines kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozesses zu verstehen. Nur langfristig seien die mit dem Personalbemessungsverfahren verbundenen Ziele - inbesondere die Verbesserung der Arbeitssituation des Pflegepersonals und die Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs - zu erreichen.
Aktuell seien diese Ziele noch nicht erreicht - im Gegenteil: "Die mit der Umsetzung der PPR 2.0 verbundene Datenerhebung hat in den Kliniken zu einem enormen zusätzlichen Aufwand geführt", sagte Hoffmann. Zudem führe das Instrument nicht unmittelbar zu einem Personalaufbau und zu einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix.
Die zugrundeliegende Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) war am 1. Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten. Die verpflichtende Erfassung der PPR 2.0 begann am 1. Oktober, die erstmalige Übermittlung der Daten des Vorquartals musste bis zum 31. Januar 2025 erfolgen. Die Frist für die erste Gesamtmeldung des Vorjahres ist der 30. Juni nächsten Jahres.
Zeitgleich zum Inkrafttreten der PPBV startete das Projekt zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der PPR 2.0 - genannt WiWePP. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte den Auftrag zunächst an das Unternehmen Deloitte vergeben, doch das Projekt wurde Ende Juni vorzeitig abgebrochen. Im Herbst erfolgte eine erneute Ausschreibung; schließlich erhielt das Unternehmen KPMG den Auftrag.
Zum Stand von WiWePP sagte Hoffmann: "Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, das Verfahren läuft noch." Mit dem Abschluss sei "im Laufe des Sommers" zu rechnen. Anschließend sei ein erneutes Erprobungsverfahren geplant, worauf sich eine erneute Konvergenzphase anschließen werde.
Geplant ist laut Hoffmann, die Erfüllungsgrade in den Krankenhäusern während dieser Zeit stufenweise anzuheben - "mit dem Ziel, dass dann auch tatsächlich Pflegepersonal aufgebaut wird und gegebenenfalls auch Sanktionen greifen, falls dies unterbleibt".
Entscheidung über Einführung von INPULS steht noch aus
Die politische Entscheidung über die Einführung eines Pflegepersonalbemessungsverfahrens auf Intensivstationen für Erwachsene stehe aktuell noch aus, so Hoffmann. Mitte vergangenen Jahres wurde das Personalbemessungsinstrument INPULS von KPMG im Auftrag des BMG auf seine Praxistauglichkeit und Eignung für eine potenzielle flächendeckende Implementierung geprüft. Falls INPULS eingeführt werde, sei es aus Sicht des Ministeriums "sehr wichtig", sich für ein möglichst bürokratiearmes, weitgehend digitales Verfahren zu entscheiden.
Personalbemessung auch für andere Berufsgruppen geplant
Hoffmann informierte zudem über den aktuellen Planungsstand zur Personalbemessung für andere Berufsgruppen im Krankenhaus.
Ein ärztliches Personalbemessungssystem - genannt ÄPS-BÄK - soll künftig als Maßstab zur Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in Kliniken dienen. Bis Ende dieses Jahres werde das entwickelte Verfahren erprobt, so Hoffmann. Je nach Ergebnis der Erprobung werde über die Einführung entschieden.
Auch für weitere Berufsgruppen, die im Krankenhaus in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind, würden zurzeit Empfehlungen erarbeitet.