Die Streikmaßnahmen in der Auseinandersetzung der Gewerkschaft Verdi mit den Uniklinika in Nordrhein-Westfalen (NRW) für einen Tarifvertrag Entlastung sind zulässig. Das hat das Arbeitsgericht Bonn am Dienstagmittag entschieden. Die Streiks an den 6 Uniklinika im Land gehen somit weiter.
Verdi darf weiterhin zu Streiks aufrufen
Seit 7 Wochen nun schon streiken Pflegende für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um die Streiks in dieser Woche zu unterbinden. Das Gericht entschied jetzt, dass Verdi berechtigt ist, weiterhin zu Streikmaßnahmen der Tarifbeschäftigten aufzurufen. Die Gewerkschaft sei nicht verpflichtet, ihren Streikaufruf zu widerrufen, teilte die Pressesprecherin des Gerichts, Sarah Dempke, gegenüber BibliomedPflege mit.
Aus Sicht des UKB sei dieser Arbeitskampf u. a. wegen Verstoßes gegen die Friedenspflicht und fehlender "Erstreikbarkeit" der Forderungen rechtswidrig. Eine weitere Hinnahme der Streikmaßnahmen sei aus medizinischer Sicht im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht mehr vertretbar.
Notdienstvereinbarung eingehalten
Das Gericht sah jedoch keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht, "da die Tarifforderungen nicht bereits Gegenstand eines laufenden Tarifvertrags" seien. Auch bestehe insoweit kein hinreichend enger Sachzusammenhang zu einem bereits abgeschlossenen Tarifvertrag. Ziel der Tarifforderungen sei, präventiv Belastungen der Arbeitnehmenden zu vermeiden.
Die Tarifforderungen seien mit bestehenden gesetzlichen Regelungen in Einklang zu bringen, so Dempke weiter. Es handele sich bei diesen Regelungen um Mindeststandards, von denen über die Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden könne.
UKB überlegt, Berufung einzulegen
Schließlich verstoße der Streikaufruf auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar sei hierbei zu berücksichtigen, dass die Lage für die betroffenen Patientinnen und Patienten immer dringlicher werde. Jedoch werde die geltende Notdienstvereinbarung von den Tarifparteien eingehalten. Das stelle einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Verhältnismäßigkeit dar.
Nach Verdi-Angaben von Montag war die einstweilige Verfügung unter allen 6 Uniklinika abgestimmt und ziele darauf "die Axt an das Streikrecht der Beschäftigten zu legen".
Die Arbeitgeberseite der Uniklinika falle damit der neuen Landesregierung und den demokratischen Parteien im Landesparlament in den Rücken, die sich zu einem Tarifvertrag Entlastung bekannt hatten. Verdi-Landesleiterin NRW Gabriele Schmidt sagte:
"Es ist haarsträubend, wie die Unikliniken mitten in den Verhandlungen konstruktive Gespräche unterlaufen und den Konflikt anheizen. Das verstärkt die Wut und Entschlossenheit der Beschäftigten. Wir fordern die Arbeitgeberseite auf, intensiv und konstruktiv mit uns diesen neuen Tarifvertrag zu verhandeln, um den Streik zeitnah beilegen zu können."
Unter Umständen muss sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf noch am Dienstag mit dem Fall beschäftigen. Nach Informationen des Westdeutschen Rundfunks überlegt das UKB, kurzfristig Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.
Erst am Freitag hatten die Uniklinika ihren Vorschlag zur Entlastung der Pflege vorgelegt.