Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Schlichter einen Kompromiss vorgeschlagen: Die Einkommen für mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte sollen zum 1. April 2025 um drei Prozent steigen, mindestens aber um 110 Euro im Monat. Zum 1. Mai 2026 soll es dann noch einmal 2,8 Prozent mehr geben. Dies teilte die Schlichtungskommission unter Vorsitz des früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und des früheren Bremer Staatsrats Hans-Henning Lühr (SPD) mit.
Die Tarifgespräche waren am 17. März nach drei Verhandlungsrunden gescheitert. Deshalb mussten die Schlichter eine Lösung suchen. Darüber soll am 5. April nochmals von den Tarifpartnern verhandelt werden.
Schlichter: Aufgabe war herausfordernd
"Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten herausfordernd", erklärte Schlichter Koch, der von den Arbeitgebern benannt worden war. Das Ergebnis liege nun im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen. Auch der von den Gewerkschaften benannte Schlichter Lühr betonte, es sei gelungen, einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden. Die souveräne Gestaltung der individuellen Arbeitszeit sei weiterentwickelt worden.
Die Tarifparteien kündigten an, sich vorerst nicht zu dem Vorschlag zu äußern. Das sind Gewerkschaften Verdi und dbb Beamtenbund für die Arbeitnehmerseite sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA und das Bundesinnenministerium für die Arbeitgeberseite.
27 Monate Laufzeit
Die Einigungsempfehlung sieht für den neuen Tarifvertrag eine Laufzeit von 27 Monaten vor. Die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten soll ab dem Jahr 2026 erhöht werden. Zudem sollen Beschäftigte außerhalb von Kliniken und Pflegeheimen die Möglichkeit bekommen, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 sollen sie dem Vorschlag zufolge einen weiteren Urlaubstag bekommen.
Ab 2026 soll die Möglichkeit geschaffen werden, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Darüber hinaus empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Ab dem 1. Juli 2025 sollen Zulagen für Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben werden. Beim Bund sollen unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen werden. Die Kommunen sollen die Eingruppierung für Hebammen und Entbindungspfleger modernisieren.
Derzeit Streikpause
Während des Tarifstreits hatten die Gewerkschaften immer wieder Warnstreiks organisiert - in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder an Flughäfen. Während der Schlichtung läuft jedoch derzeit eine Streikpause.
Ursprünglich forderten die Gewerkschaften acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat, sowie unter anderem mindestens drei zusätzliche freie Tage im Jahr. Diese Forderungen bezeichnete die Arbeitgeberseite als nicht finanzierbar.
Während der Verhandlungen boten die Arbeitgeber dem Vernehmen nach eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen. Die Laufzeit blieb offen. Den Gewerkschaften reichte das nicht. Letztlich rief die Arbeitgeberseite die Schlichtung an, weil die Gewerkschaften sich zu wenig bewegt hätten.
- Gehalt: Für beruflich Pflegende in unteren und mittleren Entgeltgruppen des TVöD Pflege würde der von den Gewerkschaften geforderte Mindestbetrag von 350 Euro mehr im Monat eine deutliche Entlastung bedeuten. Die von der Arbeitgeberseite gebotenen 5,5 Prozent sind auf eine deutlich längere Laufzeit verteilt und somit deutlich weniger spürbar für die Beschäftigten.
- Entlastung: Pflegepersonal in der stationären Versorgung und in der Altenpflege, die oft im Schichtdienst arbeiten und unter chronischer Belastung leiden, würden von zusätzlichen freien Tagen besonders profitieren. Die Arbeitgeber befürchten Personalmangel und Einschränkungen im Betrieb. Eine Lösung könnte eine Wahloption ein, nach der Beschäftigte Zusatzentgelte oder freie Tage wählen können.
- Weitere Infos zur TVöD Entgelttabelle Pflege: Prognose für Tabellen nach Schlichtungsempfehlung
Quelle: dpa, Öffentlicher Dienst News