Nachdem der Bundestag am Donnerstag mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz unter anderem die Ausübung von Heilkunde hochschulisch qualifizierter Pflegender beschlossen hat, fordern Pflegeverbände nun, über ein eigenes Heilberufegesetz allen Pflegefachpersonen eigenverantwortliche Kompetenzen zuzuschreiben.
Weitere Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen geplant
Sowohl der Deutsche Pflegerat (DPR) als auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sehen darin den notwendigen zweiten Schritt, den die Bundesregierung jetzt zu gehen habe. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem nachkommt, ist groß. Er selbst kündigte auf dem Deutschen Pflegetag weitere Gesetzesinitiativen an, um den Pflegeberuf aufzuwerten.
DPR-Präsidentin Christine Vogler forderte am Donnerstagnachmittag, dass die Grundlagen dafür, "zeitnah und umfassend" zu schaffen seien. Darüber hinaus sei verbindlich zu regeln, dass bereits in der Praxis tätige Pflegefachpersonen mit akademisierten Abschlüssen oder mit anerkannten Fachweiterbildungen – beispielsweise für Demenz und chronische Wunden – die heilkundlichen Tätigkeiten schon jetzt eigenverantwortlich ausüben dürften.
Fremdbestimmung vermeiden
Als "irritierend" bezeichnete es Vogler, dass bei der im Gesetz vorgesehenen Prüfung der Kompetenzen ärztliche Fachprüferinnen oder Fachprüfer beteiligt sein sollen. Dadurch entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürften, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt würden. Diese Fremdbestimmung sei zu vermeiden, forderte sie.
Was bislang im Gesetz fehle, sei die Aktualisierung grundlegender pflegerischer Kompetenzen in den Kompetenzkatalogen für die Pflegeausbildung und das duale Studium. Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, Rahmenlehrpläne sowie Studienordnungen seien entsprechend den Anforderungen für anerkannte Ausbildungsberufe um Kompetenzen für berufspolitisches Engagement, diversitätssensible Pflege und nachhaltige Entwicklung zu erweitern.
Pflegefachpersonen jetzt schon heilkundliche Tätigkeiten zugestehen
Auch für DBfK-Präsidentin Christel Bienstein ist das Gesetz ein "wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe insgesamt". Wer sich dem entgegenstelle, wie die Gewerkschaft Verdi das gerade tue, agiere nicht im Interesse der Berufsgruppe.
Wenn Pflegefachpersonen eigenständig arbeiten könnten, sei das "wesentlich effizienter", als wenn jeder Schritt zusätzlich abgestimmt und durch eine Ärztin oder einen Arzt abgesegnet werden müsse.
Wie der DPR plädiert der DBfK für die Übertragung der Heilkunde auf Pflegefachpersonen, die bereits aktuell eine Fachweiterbildung oder ein Masterstudium in einem der drei Bereiche – Diabetes, Wunde, Demenz – absolviert haben.