• News
Pflegestudiumstärkungsgesetz

Bundestag stimmt für heilkundliche Kompetenzen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf verabschiedet und über die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung abgestimmt.

Hochschulisch qualifizierte Pflegende dürfen künftig heilkundliche Aufgaben übernehmen. Das hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag in zweiter und dritter Lesung zum Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Demnach sollen in einem ersten Schritt ab 2025 spezifische und erweiterte Kompetenzen für eine selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Konkret geht es dabei um die Fachmodule "Diabetische Stoffwechsellage", "Chronische Wunden" und "Demenz".

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, sagte während der rund 45-minütigen Aussprache zum Gesetzentwurf im Bundestag:

"Die Studierenden dürfen zukünftig in bestimmten Bereichen ihre Kompetenzen endlich voll einsetzen und ohne ärztliche Anweisung tätig werden. Das ist ein guter Anfang. In einem nächsten Schritt muss diese Ausweitung der Befugnisse auch für alle Pflegefachkräfte kommen - noch in dieser Legislatur."

Bereits auf dem Deutschen Pflegetag hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein weiteres Gesetz für die Kompetenzerweiterung beruflich Pflegender angekündigt. 

Pflegestudium als "attraktive Alternative"

Außerdem sollen Pflegestudierende künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zugleich als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studierende, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds. Damit wird laut Bundesregierung sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. 

Ferner wird das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht. So soll der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung ermöglicht werden.

Der Gesundheitsausschuss hatte das Pflegestudiumstärkungsgesetz bereits am Mittwoch mit zahlreichen Änderungen mehrheitlich gebilligt. Die Abgeordneten beschlossen weitere 39 Änderungsanträge.

Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, AfD und Union lehnten die Vorlage ab, die Linke enthielt sich.

Kostenloser Newsletter

  • 2x Wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt
* Ich stimme den Bedingungen für den Newsletterversand zu. 

Bedingungen für Newsletterversand:

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.