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Kinderkrankenpflege

Bundestag lehnt Veröffentlichung von Petition ab

Die Bundespetition zur Spezialisierung in der Pflegeausbildung wird nicht öffentlich gestellt. Der Bundestag prüft das Anliegen dennoch weiter.

Der Bundestag wird die Petition zur Spezialisierung in der Pflegeausbildung nicht zur öffentlichen Mitzeichnung freigeben. Dies geht aus der offiziellen Rückmeldung des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses hervor. Diese Information hat die Initiatorin der Petition, Pauline Marie Hense, gegenüber BibliomedPflege geteilt. Hense hatte gefordert, die Möglichkeit zur Spezialisierung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege innerhalb der generalistischen Ausbildung zu erhalten. Nach Prüfung empfiehlt der Ausschussdienst, die Eingabe nicht zu veröffentlichen.

In dem Schreiben heißt es zur Begründung: "Ihre Eingabe erfüllt diese Voraussetzung nicht, weil die spezielle Thematik der Pflegeausbildung für unbefangene Dritte, die über kein Detailwissen verfügen, eine sachliche öffentliche Diskussion nicht zulässt."

Damit entfällt die Möglichkeit für Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die Petition online mitzuzeichnen oder sich an einer öffentlichen Debatte zu beteiligen.

Keine Vorentscheidung über Inhalt

Die Ablehnung der Veröffentlichung bedeutet laut Ausschussdienst keine inhaltliche Vorentscheidung. Die Petition werde weiterhin geprüft. "Wir finden dies persönlich sehr schade, werden aber weiterhin dafür kämpfen, der Kinderkrankenpflege eine Stimme zu geben", sagte Hense zu der Entscheidung. 

Hintergrund: Petition zur Kinderkrankenpflege

Die Petition war nach einer erfolgreichen Landespetition gestartet worden. Ziel ist, die Spezialisierung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege innerhalb der generalistischen Ausbildung zu erhalten.

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