Der Bundestag hat die Petition zum Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz, das Auszubildenden die Wahl zwischen einem generalistischen und einem spezialisierten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ermöglicht, nun doch zur Mitzeichnung freigegeben.
Die Petition war von Pauline Marie Hense im August nach einer erfolgreichen Landespetition in Niedersachsen gestartet worden. Hense war zu diesem Zeitpunkt Auszubildende am Kinderkrankenhaus "Auf der Bult" in Hannover; mittlerweile schloss sie ihre Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ab.
Ziel der Petition ist, das Wahlrecht der Auszubildenden, sich für den spezialisierten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden, dauerhaft zu erhalten.
Vom Stopp zur Mitzeichnung
Mitte November hatte der Bundestag der Petentin Hense noch mitgeteilt, die Petition nicht zur Mitzeichnung freizugeben. Zur Begründung hieß es: "Ihre Eingabe erfüllt diese Voraussetzung nicht, weil die spezielle Thematik der Pflegeausbildung für unbefangene Dritte, die über kein Detailwissen verfügen, eine sachliche öffentliche Diskussion nicht zulässt." Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses teilte Hense aber mit, die Petition weiter zu prüfen.
Warum die Petition nun doch veröffentlicht wurde, begründete der Petitionsausschuss nicht.