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Breite Unterstützung für Lauterbachs Pflege-Gesetz

"Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs"

Sowohl die Profession Pflege als auch die Ärzteschaft begrüßt das Vorhaben für ein Pflegekompetenzgesetz.

Das Vorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Pflegekräften mehr Rechte und Kompetenzen einzuräumen, stößt in der Ärzteschaft und der Profession Pflege gleichermaßen auf Unterstützung. Das versicherten beiden Seiten nach einem Spitzentreffen am Dienstag in Berlin.

Kabinett soll im Sommer 2024 über Gesetzentwurf entscheiden

Die Notwendigkeit stehe nicht infrage, betonte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, sprach von einem "Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs". Lauterbach kündigte an, bereits "in den nächsten Wochen" einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bis Sommer 2024 vom Kabinett beschlossen werden soll.

Einem Eckpunktepapier zufolge ist unter anderem vorgesehen, dass Pflegekräfte  je nach Ausbildungsstand – mehr Verantwortung bei der Wundversorgung übernehmen und pflegerische Leistungen, Hilfsmittel oder sogar bestimmte Arzneien eigenständig verschreiben dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass etwa für einen Blasenkatheter oder ein spezielles Krankenbett erst die Verschreibung eines Arztes abgewartet werden muss.

Eckpunkte für die Pflege

Das spare "unglaublich viel Ressourcen", sagte Vogler. Reinhardt sieht das Vorhaben eher als Entlastung für die Ärzteschaft: Angesichts der demografischen Entwicklung müssten künftig weniger Ärztinnen und Ärzte eine größere Zahl von Menschen behandeln. 

Insgesamt soll der Pflegeberuf mit der angepeilten Reform attraktiver werden – auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland.

Etabliert werden soll mit dem Gesetz zum Beispiel auch das Berufsbild der Advanced Practice Nurse unter Einbeziehung der Community Health Nurse nach internationalen Vorbildern. Pflegefachpersonen mit Berufsabschluss auf Master-Niveau sollen zur eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde befähigt werden. Ein Meilenstein ist laut Vogler die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene, die mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet sein soll und Empfehlungen für eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Scope of Practice und eine Muster-Weiterbildungsordnung aussprechen könne.

Aufwertung für Pflegeberuf 

Positiv wertete Vogler außerdem den Umstand, dass Lauterbach erkannt habe, dass für die Umsetzung der Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege und im Krankenhaus vor Ort Unterstützung benötigt werde. Hierzu ist laut Eckpunkten eine Geschäftsstelle einzurichten.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe betonte am Mittwoch, Lauterbach sehe den Stellenwert professioneller Pflege für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland und stelle jetzt die überfälligen Weichen. Das sei "ein großer Sprung".  Besonders positiv hervorzuheben sei, dass die Kompetenzerweiterung in der Pflege in einem vierstufigen Modell angedacht ist, dass Pflegefachpersonen mit Ausbildungsabschluss, weiteren Fortbildungen und akademischen Abschlüssen berücksichtigt. Dadurch entstehe gleichzeitig ein durchlässiges Karrieremodell. 

"Meilensteine" für die Profession 

Als einen "Schritt der überfällig war und der einzige richtige Weg ist", kommentierte die Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Andrea Bergsträßer, das geplante Pflegekompetenzgesetz. Je umfangreicher die Kompetenzen der Pflegenden gestärkt würden, umso attraktiver gestalte sich der Beruf. Insgesamt seien die Eckpunkte "fast schon Meilensteine für die Profession Pflege".

Der Gründungsausschuss für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg hat vor allem begrüßt, dass künftig Pflegefachpersonen eigenverantwortlich häusliche Krankenpflege verordnen und die Pflegebedürftigkeit feststellen können sollen. Es sei mehr als überfällig, dass die Profession endlich als eigenständiger Heilberuf mit eigenen Kompetenzen anerkannt werde. Die Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene sei von besonderer Bedeutung, da Baden-Württemberg selbst gerade auf Landesebene die Selbstverwaltung etabliere. Wenn die Profession zusammenstehe, sei viel zu erreichen.

Lauterbach sagte:

"Pflege darf weniger als sie kann  das ist ein riesiges Problem. Damit verlieren wir an allen Enden potenzielle Pflegekräfte."

Quelle: dpa/Bibliomed

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