In einer aktuellen Stellungnahme haben sich vier Pflegewisssenschaftlerinnen klar zur neuen Pflegeausbildung positioniert. Gleichzeitig weisen sie auf "Falschinformationen" hin, die bezogen auf Personalengpässe in der Pädiatrie kursierten.
Sachgerecht über Generalistik informieren
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Wissenschaftlerinnen Ingrid Darmann-Finck von der Universität Bremen, Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung, Barbara Knigge-Demal, Ombudsfrau für die Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen, und Sabine Muths, ehemalige Pflegelehrerin:
"Wir möchten (…) mit dieser Stellungnahme den Falschinformationen entgegengetreten und über die Hintergründe der derzeitigen Personalsituation in der Pflege von kranken Kindern und Jugendlichen sowie über die generalistische Pflegeausbildung sachgerecht informieren und dadurch allen Beteiligten eine informierte Bewertung ermöglichen."
Konkret beziehen sich die Pflegewissenschaftlerinnen vor allem auf eine Petition, die in der generalistischen Pflegeausbildung den Hauptgrund dafür sieht, dass immer weniger Pflegepersonal in der Kinderheilkunde arbeitet. Eine qualitätsgesicherte Pflege von Kindern und Jugendlichen sei nach Auffassung des Petitionsinitiators nur über die Wiedereinführung der traditionellen separaten Ausbildung zur "Kinderkrankenschwester" zu gewährleisten.
Erfahrungen mit der generalistischen Ausbildung
Die ersten Pflegefachfrauen und -männer der generalistischen Pflegeausbildung sind Anfang des Jahres in den Pflegeberuf gestartet. Warum die Generalistik aber nur ein erster Schritt sein kann, das gesamte Pflegebildungssystem neu zu denken, erläutern die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, und der Vorsitzender des Bundesverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe, Carsten Drude, im Interview.
Dem halten die Pflegeforscherinnen entgegen: Die generalistische Pflegeausbildung unterstelle mitnichten, dass Menschen unterschiedlicher Altersstufen gleiche Pflegebedarfe und Bedürfnisse hätten. Vielmehr befähige die Ausbildung dazu, auf der Basis eines methodengeleiteten Vorgehens und mit für die Altersgruppe spezifischen Instrumenten die individuellen Pflegebedarfe der zu pflegenden Menschen zu erheben und gezielt jene Pflegeinterventionen auszuwählen, mit denen möglichst effektiv die Pflegeziele erreicht werden könnten, die für die zu Pflegenden relevant seien.
Spezialisierung auf Pädiatrie weiterhin möglich
In der praktischen Ausbildung der Generalistik könne der vorgegebene Einsatz in der pädiatrischen Versorgung von 120 Stunden auf 500 Stunden ausgeweitet werden, sofern der Träger der Ausbildung über entsprechende Einsatzorte verfüge und der Ausbildungsvertrag dies vorsehe.
Darüber hinaus gebe es weiterhin die Möglichkeit, den gesonderten Abschluss "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" bzw. "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" zu erwerben – wenn im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde, dass der Vertiefungseinsatz im letzten Ausbildungsdrittel im speziellen Bereich der pädiatrischen Versorgung erfolgt.
Versäumnisse von Ausbildungsträgern
Entschieden sich die Auszubildenden für diesen Abschluss, so erhielten sie im letzten Ausbildungsdrittel einen theoretischen und praktischen Unterricht, der ausschließlich die Altersgruppe von Kindern und Jugendlichen fokussiere. Das Pflegeberufegesetz biete damit vielfältige Ansätze des Erwerbs von Kompetenzen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Wenn in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wenige Ausbildungsplätze und Praxiseinsätze angeboten würden, sei dies kein Mangel des Berufsgesetzes, sondern ein Versäumnis der Ausbildungsträger, die ihre Anstrengungen in der Ausbildung intensivieren müssten und oftmals schon vor der Reform Ausbildungsplätze abgebaut hätten.