Die professionelle Pflege hat im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weiterhin kein Antrags- oder Stimmrecht. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert daher eine verbindliche Beteiligung der Berufsgruppe an zentralen Entscheidungen im Gesundheitssystem und hat in der Vorwoche ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht.
Die Forderung reiht sich in eine seit Jahren geführte Debatte ein, in der Verbände und Politik wiederholt eine stärkere Mitsprache der Pflege im wichtigsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem verlangt haben.
Pflege bleibt auf Beratungsrolle beschränkt
Im G-BA wird festgelegt, welche Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten und nach welchen Vorgaben Versorgung erfolgt. Pflegefachpersonen sind dort bislang lediglich beratend eingebunden, ohne eigene Entscheidungsrechte.
"Dass die professionelle Pflege dort bis heute weder Anträge stellen noch mitentscheiden kann, ist ein politischer Missstand", sagte DBfK-Präsidentin Vera Lux.
Aus Sicht des Verbands führt dies dazu, dass Entscheidungen über Versorgung getroffen werden, ohne die Perspektive der größten Berufsgruppe im Gesundheitssystem verbindlich einzubeziehen.
Gesetzesvorhaben ohne Wirkung für Pflege
Der DBfK kritisiert, dass politische Initiativen zur Stärkung der Pflege in der Selbstverwaltung bislang nicht umgesetzt wurden. Ein Antrags- und Mitberatungsrecht war im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen, wurde im finalen Gesetz jedoch nicht verankert.
Bereits zuvor hatten sich auch andere Akteure für mehr Mitsprache ausgesprochen. So unterstützte der Bundesrat entsprechende Forderungen, und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) plädierte ebenfalls für eine stärkere Vertretung der Pflege im G-BA. Die aktuelle DBfK-Forderung knüpft damit an bestehende Positionen aus Politik und Berufsvertretungen an.
Verband verlangt Reform der Selbstverwaltung
Kurzfristig fordert der DBfK ein Antrags- und Mitberatungsrecht für Pflegeorganisationen im G-BA. Langfristig solle die Selbstverwaltung grundsätzlich reformiert und um ein Stimmrecht der professionellen Pflege ergänzt werden.
"Wer die Pflege nach wie vor auf eine beratende Rolle begrenzt, hält sie aus den Machtzentren der Selbstverwaltung heraus", sagte Lux.
Ziel sei eine stärkere Berücksichtigung pflegerischer Expertise in Entscheidungen. "Es geht nicht um Symbolik, sondern um bessere und differenzierte Entscheidungen", so die DBfK-Präsidentin weiter.