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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Bundesrat: Stimmrecht der Pflege im G-BA prüfen

Die Länderkammer will die Pflege in der Selbstverwaltung stärken und holt auch wieder Gesundheitskioske sowie Primärversorgungszentren auf die Agenda.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat in einem ersten Durchgang zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) Stellung bezogen. Die Länderkammer plädierte in der Vorwoche unter anderem für eine Stärkung der berufsständischen Vertretung der Pflegeberufe. So sei ein Stimmrecht für die Profession Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu prüfen. Den Berufsorganisationen der Pflegeberufe seien ein Antrags- und Mitberatungsrecht in den sie betreffenden Bereichen im G-BA einzuräumen. Die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse (Ge­sundheit, Arbeit, Innere Angelegenheiten, Integration und Sozialpolitik sowie Familie und Senioren) sehen zudem vor, die Bundespflegekammer als Stimme der Pflege im G-BA verbindlich zu berücksichtigen. 

Der Bundesrat hat in der Vorwoche auch wieder Vorschläge aufgegriffen, die im ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums enthalten waren, nach koalitionsinternen Diskussionen für den Kabinettsbeschluss jedoch wieder rausgefallen waren. Das betrifft etwa die Forderung nach Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren.

DBfK: Alte Hierarchien überwinden, fachliche Kompetenzen der Pflegenden stärken

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßte am Mittwoch die Änderungsvorschläge der Länderkammer und insbesondere die vorgesehene Stärkung der Pflege in der Selbstverwaltung. Gute Gesundheitsversorgung sei multiprofessionell aufzustellen. Das bedeute auch, dass Gesundheitsberufe gemeinsam diese Versorgung konzipierten, konstatierte DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper.

Allerdings sähen die Änderungswünsche des Bundesrats auch vor, dass Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband beauftragt werden sollen, "das gesetzgeberische Konzept von Primärversorgungszentren zu konkretisieren und Einzelheiten zu regeln". Dies kritisierte Klapper scharf: "Warum und mit welcher Qualifikation sollen Krankenkassen- und Ärztevertreter:innen allein multiprofessionelle Versorgung gestalten und dabei auch noch festlegen, welche Qualifikationen in den anderen Gesundheitsberufen gefordert sind? Das sollte man sich einmal umgekehrt vorstellen! Wenn wir nicht endlich diese alten Hierarchien verabschieden, werden wir es nicht schaffen, eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung sicherzustellen."

Eine der großen Herausforderungen werde es sein, Pflegebedarf zu verhindern oder so lange wie möglich hinauszuzögern sowie pflegende Angehörige und Menschen mit chronischen Erkrankungen unterstützend zu begleiten. Das gehöre in die Hände von Pflegefachpersonen, ihre fachliche Kompetenz sei hier entscheidend und müsse eingebracht werden. Multiprofessionalität heiße in diesem Zusammenhang, dass jede Berufsgruppe verantwortlich ihren Beitrag zur Versorgung und zu deren Gestaltung einbringt. 

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